Hannover, 16. Januar 2024. 2024 fördert die Techniker Krankenkasse (TK) die Selbsthilfeorganisationen in Niedersachsen mit rund 1.025.000 Euro. "Die Arbeit von Selbsthilfeorganisationen und -gruppen ist ein wichtiger Bestandteil in unserem Gesundheitssystem. Sie ergänzt in wirksamer Weise die Angebote der Gesundheitsversorgung", so Sabrina Jacob, kommissarische Leiterin der TK-Landesvertretung Niedersachsen. Selbsthilfegruppen sind organisierte Zusammenschlüsse von Menschen, die beispielsweise von der gleichen Erkrankung betroffen sind. Sie bieten Informationen, Beratung, einen Austausch unter Betroffenen oder Angehörigen an und helfen bei der Bewältigung von Krankheiten.

Kassenindividuelle Projektförderung

Bei der finanziellen Unterstützung von Selbsthilfegruppen wird zwischen der krankenkassenindividuellen Selbsthilfeförderung und der kassenarten-übergreifenden Pauschalförderung unterschieden. "Die individuelle Förderung ermöglicht es uns gezielt, besondere Projekte zu fördern. Hierfür stellen wir für 2024 rund 181.000 Euro bereit. Vor allem innovative und technisch unterstützende Projekte stehen bei uns im Fokus, die nachhaltig dabei helfen, die Strukturen und Aktivitäten der gesundheitsbezogenen Selbsthilfe zu verbessern. Wir möchten auch verstärkt digitale Angebote fördern, um somit die Möglichkeit zu schaffen, sich orts- und zeitunabhängig auszutauschen", betont Jacob. 

Hinweis an die Redaktion

Für Anträge im Bereich der krankenkassenindividuellen Selbsthilfeförderung gibt es keine Fristen, Förderungen können mittels Antragstellung vor Projektbeginn beantragt werden.

Weitere Informationen zur Selbsthilfeförderung in Niedersachsen sowie die betreffenden Antragsformulare sind hier zu finden.