Eine freiwillige Krankenversicherung bei der TK bietet viele Vorteile
Eine freiwillige Krankenversicherung bei der TK kommt für Arbeitnehmer in Betracht, deren Arbeitseinkommen über der sogenannten Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt. Mit dieser Grenze legt der Gesetzgeber fest, ab welcher Einkommenshöhe ein Arbeitnehmer zwischen einer gesetzlichen und einer privaten Krankenversicherung wählen kann.
Die TK als gesetzliche Krankenkasse ist eine leistungsstarke Alternative zu den privaten Versicherern. Denn sie bietet einerseits mit ihrem Solidarsystem einen verlässlichen Schutz vor gesundheitlichen wie finanziellen Risiken und ermöglicht andererseits mit ihrem Angebot an Wahltarifen und Zusatzversicherungen ein Höchstmaß an Flexibilität.
Die freiwillige Krankenversicherung ohne Hürden
Weitere Vorteile sprechen für die TK: Im Gegensatz zu privat Versicherten müssen TK-Mitglieder nicht in Vorleistung treten, wenn Behandlungskosten anfallen. Und wer Mitglied in der TK werden möchte, muss sich zuvor keiner Gesundheitsprüfung unterziehen, denn die Beiträge zur Krankenversicherung werden bei den gesetzlichen Krankenkassen nicht nach Risikogruppen gestaffelt. Sie sind stattdessen orientiert an der individuellen finanziellen Leistungsfähigkeit der Mitglieder.
Auch wenn Sie die Jahresentgeltgrenze überschreiten, lohnt es sich in der TK zu bleiben. Ebenso ist ein Wechsel zurück aus einer privaten freiwilligen Versicherung in eine gesetzliche Krankenversicherung unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Wenn Sie an einem Wechsel interessiert sind, informiert Sie die TK gern darüber, ob eine freiwillige Krankenversicherung für Sie infrage kommt.