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Impfung gegen Pneumokokken
Pneumokokken sind Bakterien aus der Familie der Streptokokken und können schwere Erkrankungen verursachen. Neben älteren Menschen gehören besonders Säuglinge und Kleinkinder zur Risikogruppe.
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Charlotte Stümpel, Dres. Schlegel + Schmidt Medizinische Kommunikation GmbHPneumokokken finden sich häufig im Nasen-Rachen-Raum, sie führen aber nicht zwangsläufig zu einer Erkrankung. Übertragen werden die Bakterien durch die sogenannte Tröpfcheninfektion, das heißt beim Husten, Niesen oder Sprechen. Ist das Immunsystem noch nicht vollständig ausgereift oder geschwächt, können Pneumokokken ein Risiko darstellen. Deshalb sind besonders Säuglinge und Kleinkinder, Menschen mit einer chronischen Erkrankung und Personen über 60 Jahre gefährdet. Eine Infektion mit Pneumokokken kann zu einer Reihe von ernsthaften Erkrankungen führen, darunter Lungenentzündung , akute Mittelohrentzündung , Hirnhautentzündung und Blutvergiftung (Sepsis).Die ImpfungArt des ImpfstoffsEs gibt mehr als 95 verschiedene Pneumokokken-Stämme, weshalb es auch mehrere Impfstoffe gibt. WirksamkeitDie meisten geimpften Personen bilden Antikörper gegen die häufigsten oder gegen alle im Impfstoff enthaltenen Pneumokokken-Polysaccharide. Das gilt für sämtliche Altersgruppen und sowohl für Konjugat- als auch für Polysaccharid-Impfstoffe. Personen, die Antikörper ausbilden, sind vor den am häufigsten durch Pneumokokken ausgelösten Erkrankungen geschützt.Impfreaktionen und NebenwirkungenHäufig kommt es an der Einstichstelle zu Rötungen, Schwellungen oder Schmerzen, gelegentlich schwellen auch die umliegenden Lymphknoten an. Allgemeine Symptome wie Fieber, Kopfschmerzen, Abgeschlagenheit und Muskel- sowie Gelenkschmerzen können ebenfalls auftreten. Solche Impfreaktionen klingen meist nach wenigen Tagen wieder ab.Nebenwirkungen wie allergische Reaktionen sind selten. Bei Säuglingen und Kleinkindern kann es jedoch zu einem Fieberkrampf und in Einzelfällen auch zu einem kurzzeitigen schockähnlichen Zustand, einer sogenannten hypoton-hyporesponsiven Episode, kommen. Diese Nebenwirkungen sind in der Regel nur von kurzer Dauer und bleiben folgenlos.Wer sollte sich wann gegen Pneumokokken impfen lassen?Altersbezogene Impfempfehlung - über TK-GesundheitskarteDie Schutzimpfungsrichtlinie (SI-RL) des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) und das Robert Koch-Institut (RKI) empfehlen die Impfung gegen Pneumokokken.GrundimmunisierungFür einen vollständigen Impfschutz sollten Säuglinge unter zwölf Monaten und Personen über 60 Jahre geimpft werden. AuffrischungDie Pneumokokken-Impfung muss nur bei bestimmten Grunderkrankungen aufgefrischt werden. Wenden Sie sich dazu an Ihre Ärztin oder Ihren Arzt und besprechen Sie gemeinsam Ihre individuelle Situation.
Das Risiko, ab einem Alter von zwei Jahren schwer an Pneumokokken zu erkranken, ist sehr gering. Deshalb müssen gesunde Menschen ihre Impfung nicht wiederholen, wenn sie im Säuglingsalter erfolgreich grundimmunisiert wurden.
Medizinische Impfempfehlung - über TK-GesundheitskarteKindern, Jugendlichen und Erwachsenen, die einem erhöhten gesundheitlichen Risiko infolge einer Grunderkrankung ausgesetzt sind, wird in der SI-RL des G-BA und laut RKI empfohlen, sich impfen zu lassen.Zu einer solchen Risikogruppe gehören Personen miteinem geschwächten Immunsystem aufgrund angeborener Immundefekte, einer fehlenden oder nicht funktionsfähigen Milz, einer HIV-Infektion , Knochenmark- oder Organtransplantationen,einer chronischen Erkrankung wie Diabetes mellitus , Herz- und Lungenerkrankungen, Leber- und Nierenkrankheiten oder Erkrankungen des Nervensystems,einem erhöhten Risiko für eine Hirnhautentzündung, bspw. durch ein Cochlea-Implantat oder eine Liquorfistel. Berufliche Impfempfehlung - über TK-GesundheitskarteMenschen, die einem erhöhten beruflichen Pneumokokken-Risiko ausgesetzt sind, sollten entsprechend der SI-RL des G-BA gegen Pneumokokken geimpft werden. Dieses berufliche Risiko besteht bei Tätigkeiten wie Schweißen und Trennen von Metallen.
Bundesministerium der Justiz/Bundesamt für Justiz - gesetze-im-internet.de: Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV), 12.07.2019. URL: https://www.gesetze-im-internet.de/arbmedvv/ArbMedVV.pdf (abgerufen am: 19.03.2024).Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung - impfen-info.de: Pneumokokken-Impfung bei Erwachsenen, 04.03.2024. URL: https://www.impfen-info.de/impfempfehlungen/fuer-erwachsene/pneumokokken/ (abgerufen am: 19.03.2024).Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung - impfen-info.de: Pneumokokken-Impfung bei Kindern, 04.03.2024. URL: https://www.impfen-info.de/impfempfehlungen/fuer-kinder-0-12-jahre/pneumokokken/ (abgerufen am: 19.03.2024). Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA): Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses über Schutzimpfungen nach § 20i Absatz 1 SGB V (Schutzimpfungs-Richtlinie/SI-RL), Stand: 14.03.2024. URL: https://www.g-ba.de/downloads/62-492-3394/SI-RL_2024-01-18_iK-2024-03-14.pdf (abgerufen am: 19.03.2024). Robert Koch-Institut (RKI): Schutzimpfung gegen Pneumokokken: Häufig gestellte Fragen und Antworten, 22.11.2023. URL: RKI - Schutzimpfung gegen Pneumokokken - Schutzimpfung gegen Pneumokokken: Häufig gestellte Fragen und Antworten(abgerufen am: 15.04.2026).Schlagberg, J. et al.: Aktualisierung der Empfehlungen der STIKO zur Standardimpfung von Personen ≥ 60 Jahre sowie zur Indikationsimpfung von Risikogruppen gegen Pneumokokken und die dazugehörige wissenschaftliche Begründung. Epidemiologisches Bulletin 39/2023, 28.09.2023. URL: https://www.rki.de/DE/Aktuelles/Publikationen/Epidemiologisches-Bulletin/2023/39_23.pdf?__blob=publicationFile&v=5 (abgerufen am: 15.04.2026).Ständige Impfkommission: Epidemiologisches Bulletin. Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) beim Robert Koch-Institut 4/2024, 25.01.2024. URL: https://www.rki.de/DE/Aktuelles/Publikationen/Epidemiologisches-Bulletin/2024/04_24.pdf?__blob=publicationFile&v=4 (abgerufen am: 15.04.2026).Ständige Impfkommission: Epidemiologisches Bulletin. Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) beim Robert Koch-Institut 2/2026, 08.01.2026 Epidemiologisches Bulletin 2/2026 (abgerufen am 15.04.2026)
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