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Geneh­mi­gungs­ver­fahren bei medi­zi­ni­scher Anwen­dung

Seit 10. März 2017 haben Versicherte unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf medizinisches Cannabis in Form von getrockneten Blüten oder Extrakten in standardisierter Qualität sowie auf Arzneimittel mit den Wirkstoffen Dronabinol oder Nabilon. Die erste Verordnung muss von der TK geprüft und ggf. genehmigt werden. 

Zukünftig soll die Prüfung und Genehmigung durch die Krankenkassen für Ärztinnen und Ärzte bestimmter Fachgruppen und Qualifikationen entfallen. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) wurde durch den Gesetzgeber beauftragt, die Details zu regeln. Wir informieren Sie an dieser Stelle, sobald der G-BA hierzu einen entsprechenden Beschluss gefasst hat.

Bis dahin muss die TK die erste Verordnung für Cannabis von allen Ärztinnen und Ärzten weiterhin prüfen und ggf. genehmigen.

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