Kontakt Kontakt zur TK Leistungen(Ebene 1) / Alternative Medizin(Ebene 2) / Osteopathie(Ebene 3) / Wie lang kann ich meine Rechnungen zur Kostenerstattung einreichen? Ansprüche auf Sozialleistungen verjähren vier Jahre nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem sie entstanden sind. Weitere Details Beispiel:Rechnungen für das Kalenderjahr 2015 verjähren zum 31. Dezember 2019.