Geschichte der Sozialwahlen
Die Selbstverwaltung in der Sozialversicherung ist im vierten Sozialgesetzbuch (SGB IV) festgeschrieben. Ihren Ursprung hat sie bereits im 19. Jahrhundert durch die Hilfskassen. Im kommenden Jahr blickt man dann auf "110 Jahre Sozialwahl in Deutschland" zurück.

Bereits in der Kaiserlichen Botschaft vom 17. November 1881 zur Einführung der Sozialversicherung in Deutschland kam zum Ausdruck, dass man sich von der Übertragung der Aufgaben auf "korporative Genossenschaften unter staatlichem Schutz und staatlicher Förderung" Lösungen versprach, die der Staat allein in gleichem Umfang nicht leisten könnte.
Mit dem Ausbau des Sozialstaates in der Weimarer Republik etablierte sich auch die Selbstverwaltung in der Sozialversicherung. Sie wurde zu einem wesentlichen Bestandteil des Sozialwesens in der Demokratie.
Während der nationalsozialistischen Herrschaft wurde die Selbstverwaltung wieder abgeschafft und das Führerprinzip auch in der Sozialversicherung eingeführt. Staatliche Beauftragte übernahmen die Leitung der Versicherungsträger.
Als Reaktion auf die nationalsozialistische Diktatur wurde die Wiedereinführung der Selbstverwaltung in der Bundesrepublik Deutschland schnell wieder realisiert. Die ersten Sozialwahlen nach dem Krieg fanden 1953 statt.
Blick in die Geschichte
- Das bis heute gültige Mitbestimmungsrecht ist in der Reichsversicherungsordnung verankert, die im Mai 1911 verabschiedet wurde.
- Im Jahr 1913 fanden die ersten deutschen Sozialwahlen statt.
- Die Selbstverwaltung etablierte sich in der Sozialversicherung zwischen 1918 und 1933 mit dem Ausbau des Sozialstaats in der Weimarer Republik.
- Während der nationalsozialistischen Herrschaft von 1933 bis 1945 wurde die Selbstverwaltung abgeschafft.
- Seit 1953 finden seit der Gründung der Bundesrepublik Deutschland wieder Sozialwahlen statt.
- Die jüngste Sozialwahl fand in diesem Jahr vom 20. April bis zum 31. Mai - im Jubiläumsjahr "110 Jahre Sozialwahl in Deutschland" - neben der Briefwahl erstmals auch als Online-Wahl statt. Derzeit werden die Stimmen ausgezählt.
- Die nächste Sozialwahl wird 2029 stattfinden.
Das Endergebnis der Stimmauszählung 2017
Vor sechs Jahren, im Jahr 2017, konnten rund 7,4 Millionen TK-Mitglieder ihre Stimme bei der Sozialwahl 2017 abgeben. Der TK-Wahlausschuss hat das Endergebnis der Stimmauszählung ermittelt. Hier sehen Sie die Verteilung von damals.
Insgesamt sind bei der Sozialwahl der Techniker 2.400.155 Stimmen ausgezählt worden. Das sind rund 600.000 Wahlberechtigte mehr als bei der vorherigen Sozialwahl im Jahr 2011. Die Wahlbeteiligung liegt somit, nachdem alle Stimmen ausgezählt sind, bei 32,4 Prozent. Damit steht die Sitzverteilung im Versichertenparlament der TK für die nächsten sechs Jahre (Dauer der Verwaltungsratslegislatur) fest. Die nächste Sozialwahl wird im Jahr 2023 stattfinden.

Liste 1
TK-Gemeinschaft,
unabhängige Versichertengemeinschaft der Techniker Krankenkasse e. V.
1.512.730 Stimmen; 63,69 Prozent; 10 Sitze
Liste 2
ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft
282.591 Stimmen; 11,90 Prozent; 2 Sitze
Liste 3
IG Metall
163.974 Stimmen; 6,90 Prozent; 1 Sitz
Liste 4
Katholische Arbeitnehmer-Bewegung (KAB) Deutschlands e.V.
Kolpingwerk Deutschland
Bundesverband evangelischer Arbeitnehmerorganisationen (BVEA) e.V.
112.236 Stimmen; 4,73 Prozent; 0 Sitze
Liste 5
BfA DRV-Gemeinschaft - Freie und unabhängige Interessengemeinschaft
der Versicherten und Rentner in der Deutschen Rentenversicherung,
Krankenversicherung, Pflegeversicherung und Unfallversicherung e. V.
303.437 Stimmen; 12,78 Prozent; 2 Sitze
Die Listen 2, 3 und 4 sind eine Listenverbindung eingegangen.