Wie kommen Drittstaatsangehörige an die A1-Bescheinigung?
Die A1-Bescheinigung gilt innerhalb der EU, des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR). Sie weist nach, dass die entsandte Person in einem anderen Staat sozialversichert ist.
Für die meisten europäischen Länder kann die A1‑Bescheinigung nach VO (EU) 1231/2010 auch für Drittstaatsangehörige genutzt werden. Vorausgesetzt die Drittstaatsangehörigen sind in einem EU/EWR‑Staat sozialversichert.
Nur bei bestimmten Ländern gelten hierfür Besonderheiten:
- Dänemark
- Island
- Liechtenstein
- Norwegen
- Schweiz
- Vereinigte Königreich
Dort sind die Anwendungsbereiche der A1‑Regelung eingeschränkt oder andere Instrumente notwendig (z. B. Abkommen, nationale Bescheinigungen, spezielle Antragsverfahren).
Für EU-, EWR- oder Schweizer Staatsangehörige gilt: Die A1-Bescheinigung bzw. Entsendebescheinigung (Schweiz) wird elektronisch beantragt - entweder über Ihr Entgeltabrechnungsprogramm oder das SV-Meldeportal.
Drittstaatsangehörige nach Dänemark, Liechtenstein, Island oder Norwegen entsenden - was gilt?
Nutzen Sie für Entsendungen von Drittstaatsangehörigen nach Dänemark, Liechtenstein, Island oder Norwegen einfach unseren Antrag:
Antrag auf Entsendung für Drittstaatsangehörige (PDF, 997 kB)Wir prüfen für Sie, ob es eine Entsendung ist und informieren Sie so bald wie möglich über das Ergebnis.
Drittstaatsangehörige in die Schweiz entsenden - was gilt?
Für Entsendungen in die Schweiz stellt die zuständige Krankenkasse eine Entsendebescheinigung aus - also keine A1-Bescheinigung.
Seit dem 1. Januar 2026 werden diese die Entsendebescheinigungen elektronisch beantragt (SVA-Antrag) - entweder über das SV-Meldeportal oder über ein systemgeprüftes Entgeltabrechnungsprogramm.
Mehr Infos zum Antrag finden Sie in unserem Artikel Pflicht seit 2026: Entsendebescheinigungen für Abkommensländer digital beantragen - so geht’s.
Sind die Voraussetzungen für eine Entsendung erfüllt, wird die Entsendebescheinigung ausgestellt und Ihnen elektronisch geschickt. Leiten Sie sie an die entsandte Person weiter.
Gut zu wissen: In der Regel erhalten Sie innerhalb von 3 Arbeitstagen eine elektronische Rückmeldung von der zuständigen Krankenkasse.
Weitere Infos zu Entsendungen in die Schweiz finden Sie in unserer Länderübersicht A-Z .
Auf der Seite der DVKA finden Sie das Merkblatt Arbeiten in der Schweiz mit allen wichtigen Infos auch zur Entsendung.
Drittstaatsangehörige in Länder außerhalb der EU, EWR und Schweiz entsenden - was gilt?
Und nochmal anders ist es bei Entsendungen von Drittstaatsangehörigen in weitere Drittstaaten. Was das konkret bedeutet, zeigen 2 Beispiele.
Beispiel 1: US-amerikanischer Staatsangehöriger nach Liechtenstein (A1-Antrag über TK)
Ein US-Amerikaner mit Wohnsitz in Deutschland wird nach Liechtenstein entsandt.
Für Liechtenstein gilt: Eine A1-Bescheinigung kann ausgestellt werden, wenn der Wohnsitz in einem EU-Staat liegt.
Was bedeutet das für Sie? Hier können Sie unseren Antrag nutzen: Antrag auf Entsendung für Drittstaatsangehörige (PDF, 997 kB)
Mehr Infos zu Liechtenstein finden Sie in unserer Länderübersicht A-Z .
Die DVKA (Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung - Ausland) stellt Merkblätter für das Arbeiten im Ausland bereit - auch für die Entsendung nach Liechtenstein .
Beispiel 2: Türkische Staatsangehörige in die USA (Bescheinigung D/USA 101 über TK)
Ein deutscher Arbeitgeber schickt eine türkische Staatsangehörige (Drittstaatsangehörige) für mehrere Monate in die USA.
Da die USA nicht zum EU-/EW-Raum gehören, kann keine A1-Bescheinigung ausgestellt werden. Zwischen Deutschland und den USA besteht jedoch ein Sozialversicherungsabkommen.
Stattdessen muss der Arbeitgeber elektronisch einen Antrag auf die Bescheinigung D/USA 101 stellen.
So ist der Ablauf: Der ausgefüllte Fragebogen geht an die Krankenkasse, bei der Rentenversicherungsbeiträge gezahlt werden. Wenn die Voraussetzungen für eine Entsendung erfüllt sind, stellt die Krankenkasse die Bescheinigung D/USA 101 aus.
Den Antrag auf die Bescheinigung D/USA 101 finden Sie auf der Seite der DVKA. Dort können Sie auch das Merkblatt "Arbeiten in den USA" herunterladen.
Hinweis: Am besten klären Sie rechtzeitig, ob die Mitarbeitenden in den USA ausreichend versichert sind - unabhängig von der Entsendungsprüfung. Passen Sie ggf. auch die Betriebshaftpflicht an.
Weitere Infos zu Entsendung und Arbeiten in den USA finden Sie in unserer Länderübersicht A-Z .
Mehr Infos
- Weitere Details zu den verschiedenen Fristen finden Sie in unserem Artikel Entsendung: Diese Fristen müssen Sie kennen .
- Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit bei einer Entsendung deutsches SV-Recht weiter gilt? Die Antwort finden Sie in unserem Artikel - zusammen mit Praxistipps und hilfreichen Links.