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Unternehmerische Umstrukturierungen, wirtschaftliche Probleme oder Anpassungsschwierigkeiten der Mitarbeitenden: Ein Rückruf kann ganz unterschiedliche Ursachen haben.

Rückruf im Entsendevertrag regeln

Wichtig ist, dass Sie die Gründe für einen möglichen Rückruf im Entsendevertrag festhalten. Dort sollten Sie klar definieren, unter welchen Voraussetzungen Ihr Unternehmen das Rückrufrecht ausüben kann. Das entspricht dem Transparenzgebot in § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB .

Der Rückruf sollte immer verhältnismäßig und unter Beachtung des Grundsatzes von Treu und Glauben erfolgen ( § 242 BGB ). Das bedeutet, dass Sie als Arbeitgeber den Rückruf nur aus berechtigten Gründen vornehmen sollten, um Konflikte zu vermeiden.

Wenn es zu einem Rückruf kommt, sollten Sie folgende Punkte beachten:
Was?To-Do
VoraussetzungenPrüfen Sie, ob Sie die Bedingungen für einen Rückruf erfüllen. Wichtig zu wissen: Der Rückruf darf z. B. nicht zu einem Vergütungsverlust von mehr als 25 Prozent führen.
AnkündigungsfristHalten Sie die Ankündigungsfrist für den Rückruf ein. In der Regel beträgt diese 3 Monate.
BetriebsratPrüfen Sie, ob der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht bei der Rückrufentscheidung hat.
JobStellen Sie sicher, dass Rückkehrende eine gleichwertige Position im Unternehmen erhalten. Es sollten keine Nachteile durch den Rückruf entstehen.
TransparenzInformieren Sie Ihre Mitarbeitenden so früh wie möglich über den Rückruf. Bei der Gelegenheit können Ihre Mitarbeitenden Ihnen ihre Sicht erklären und eventuell familiäre oder persönliche Gründe nennen, falls sie den Rückruf verweigern.
ReisekostenIn der Regel tragen Sie als Arbeitgeber die Kosten für die Rückführung wie Reise- oder Umzugskosten.
ZusatzversicherungenHaben Sie Versicherungen für Ihre Entsendeten abgeschlossen? Beenden Sie diese oder passen Sie sie an.
SteuernJe nach Entsendungsdauer und Zielort kann der Rückruf steuerliche Auswirkungen für die Arbeitnehmenden haben. Wenn Mitarbeitende aufgrund des Rückrufs z. B. höhere Steuern zahlen müssen (z. B. weil steuerliche Vorteile im Ausland wegfallen), können Arbeitgeber eine steuerliche Ausgleichszahlung leisten, um die zusätzlichen Belastungen abzufedern.
Weitere KostenKlären Sie, wie Sie mit Kosten für nicht genutzte Entsendungsvorteile umgehen: Entsendete Mitarbeitende haben möglicherweise Verträge über Unterkunft, Schulgebühren oder andere Leistungen im Gastland. Diese sollten Sie als Arbeitgeber übernehmen.
UnterstützungBieten Sie Ihren Zurückgerufenen Unterstützung an, um ihnen die Rückkehr zu erleichtern (z. B. Umzugshilfe, Beratung zur beruflichen Wiedereingliederung).

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