Kontakt

Ab dem 1. Januar 2026 entfällt die Angabe des Rechtskreises in den Beitragsnachweisen komplett. Das gilt auch für Beitragszeiten vor dem 1. Januar 2026. 

Was bedeutet das für Arbeitgeber?

Beitragsnachweise zusammenlegen

Wenn Sie bisher mehr als einen Beitragsnachweis wegen zwei Rechtskreisen erstellt haben (OST und WEST), dürfen Sie ab 2026 nur noch einen Beitragsnachweis mit den Gesamtbeiträgen übermitteln

Ost- oder West-Konto verwenden

Eine getrennte Abrechnung (Zahlungsart und Bankverbindung) von Ost- und West-Beträgen entfällt ab dem 1. Januar 2026. Hinweis: Wenn Sie davon betroffen sind und sich bis Ende Dezember 2025 nicht bei uns gemeldet haben, werden wir vorrangig die Zahlungsart und Bankverbindung der West-Konten nutzen.

Verfahrensbeschreibung nachlesen

Die aktuelle Verfahrensbeschreibung finden Sie hier: