Größere Familien sollen in der Kindererziehungsphase weniger zahlen. Deswegen ist geplant, dass die Abschläge beim PV-Beitrag nur gelten, solange das Kind unter 25 Jahre alt ist. Wenn alle Kinder 25 Jahre alt oder älter sind, sollen die Beiträge der Eltern mit dem allgemeinen PV-Beitragssatz von 3,4 Prozent berechnet werden.
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Mit dieser Regelung soll ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts umgesetzt werden, nach dem größere Familien stärker entlastet werden sollen als kleine Familien oder Kinderlose (BVerfG v. 07.04.2022, Az. 1 BvL3/18 u.a.).
Mehr zu den geplanten Abschlägen und zum neuen Pflegeversicherungsbeitrag finden Sie in unserer Übersicht .