Wie berechne ich die Beiträge zu den Entgeltfortzahlungsversicherungen ("Umlagen") bei Kurzarbeitergeld?
Für die Umlagebeiträge zur Entgeltfortzahlungsversicherung ziehen Sie nur die Beiträge aus dem Ist-Entgelt heran. Das fiktive Entgelt lassen Sie unberücksichtigt.