Als ergänzende Leistung zum Saison-Kurzarbeitergeld haben Arbeitnehmer einen Anspruch auf Zuschuss-Wintergeld und Mehraufwands-Wintergeld. Diese Förderungen der Bundesagentur für Arbeit sind kein Arbeitsentgelt im Sinne der Sozialversicherung und damit nicht beitragspflichtig.
Weitere Details
Weitere Informationen zu den Förderungen und zum Saison-Kurzarbeitergeld finden Sie hier
- Informationen der Bundesagentur für Arbeit zu den Kurzarbeitergeld-Arten
- Beratungsblatt Kurzarbeitergeld (PDF, 191 kB)
- TK-Lex: Infos zur " Winterbauförderung "