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Als ergänzende Leistung zum Saison-Kurzarbeitergeld haben Arbeitnehmer einen Anspruch auf Zuschuss-Wintergeld und Mehraufwands-Wintergeld. Diese Förderungen der Bundesagentur für Arbeit sind kein Arbeitsentgelt im Sinne der Sozialversicherung und damit nicht beitragspflichtig. 

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