Mainz, 4. September 2023. Bereits seit dem ersten Januar 2021 steht es gesetzlich Versicherten frei, eine elektronische Patientenakte (ePA) zu nutzen. Allerdings verwendet bundesweit bislang nur etwa ein Prozent der Versicherten - etwa 700.000 - die Akte.

Mit dem aktuellen Gesetzesentwurf zur "Beschleunigung der Digitalisierung im Gesundheitswesen" (DigiG) soll die Digitalisierung nun endgültig an Fahrt aufnehmen: So sieht der Entwurf die Einführung einer "Opt-Out-Regelung" für die ePA vor, damit diese nun flächendeckend in der alltäglichen Gesundheitsversorgung ankommt. "Würde der Entwurf in der aktuellen Form umgesetzt, erhielte somit jede und jeder Versicherte automatisch eine Akte, sofern nicht ausdrücklich widersprochen wird", erklärt Simon. Für den Landesvertretungsleiter der Techniker Krankenkasse (TK) in Mainz geht der Gesetzesentwurf damit in die richtige Richtung.

ePa: Opt-Out-Regelung ist Grundvoraussetzung für digitale Medizin

"Selbstverständlich kann die Akte nur dann einen spürbaren Mehrwert bieten, wenn sie auch mit Behandlungsdaten befüllt ist. Daher ist es ein wichtiger Schritt, dass nun im Entwurf des Digitalgesetzes verankert wurde, dass die Daten beim Arztbesuch der Versicherten automatisch in die Akte geladen werden", ist Simon überzeugt. Versicherte könnten zu jeder Zeit selbst entscheiden, ob und welchen Ärzten sie Einblick in die ihre Daten gewähren", betont Simon weiter. 

Kritisch: 146 Millionen Euro für die Digitalisierung von Papier-Dokumenten

Kritisch sieht der TK-Landeschef allerdings die geplante Regelung, dass Versicherte innerhalb von 24 Monaten Dokumente in Papierform ihrer Krankenkasse zusenden können, damit diese digitalisiert und in der ePA gespeichert werden können. "Auch wenn die Überlegung des Gesetzgebers an dieser Stelle nachvollziehbar ist, wäre es doch ein enormer Aufwand für die Krankenkassen und für die Versicherten ließe sich kaum ein Mehrwert ableiten", gibt Simon zu bedenken.

E-Rezept soll künftig über ePA-Apps der Kassen einlösbar sein

Positiv bewertet der TK-Landesvertretungsleiter zudem, dass das E-Rezept künftig auch über die Apps der Krankenkassen eingelöst werden soll. "Nur so kann das E-Rezept flächendeckend und bequem von Versicherten genutzt werden", ist Simon überzeugt.

Zertifizierung für PVS-Hersteller vorgesehen

Darüber hinaus begrüßt der TK-Landesvertretungsleiter, dass der Gesetzesentwurf auch vorsieht, dass Anbieter so genannter Praxisverwaltungssoftware (PVS) bestimmte Konformitätsvorgaben zur Datenübermittlung an die Telematikinfrastruktur erfüllen sollen, um für maximal drei Jahre zertifiziert zu werden. Insbesondere das Kriterium der Interoperabilität spielt hierbei eine maßgebliche Rolle. "Auf diese Weise wird es Leistungserbringern erleichtert, ihre Software zeitgemäß und bedarfsgerecht upzudaten", ist Simon überzeugt.