Durch die neuen Digitalgesetze wurden große Prozesse im Gesundheitswesen angestoßen, sei es die elektronische Patientenakte (ePA) für alle, die Abschaffung der Obergrenze für Videosprechstunden oder die bessere Verwendung von Gesundheitsdaten für die Forschung. Jetzt gilt es die guten Fortschritte umzusetzen, aber auch Anpassungen vorzunehmen, wo es noch besser geht. 

Das gilt etwa beim Abbau bürokratischer Hürden. Etwa wenn Bürger für die Rücksetzung der PIN ihres Personalausweises beim Bürgeramt persönlich vorstellig werden müssen. Diesen PIN brauchen sie für die Erstellung einer digitalen Identität, die Login-Prozesse bei Behörden, aber auch bei den Krankenkassen vereinfachen soll.

Nachgeschärft werden muss die elektronische Ersatzbescheinigung (eEB). Zwar wurde im neuen DigiG eine Änderung vorgenommen, doch für die meisten, bleibt der Griff zum Telefonhörer unausweichlich. Einfacher wäre es für Praxen wie Versicherte, wenn die Vorzimmer direkt und digital bei den Krankenkassen anfragen könnten, wo die vor ihnen stehende Person versichert ist. 

Im Maschinenraum der TI braucht es ebenfalls Änderungen. Noch ist nicht klar, wie der Umbau der Gematik zu einer Gesundheitsagentur aussehen soll. Klar muss aber sein, dass der Fokus die Rahmengebung der Telematik Infrastruktur bleibt. Was sich noch ändern muss, damit die Digitalisierung im deutschen Gesundheitswesen auf Erfolgskurs zu halten, lesen Sie in unserer Position.
 

TK-Posi­tion - Digi­tal­ge­setze

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