TK: Sie engagieren sich im Ehrenamt für die Belange der TK-Versicherten. Was motiviert Sie für Ihre Arbeit im Verwaltungsrat der TK?

Udo Frackmann: Die Arbeit im Verwaltungsrat der TK ist für mich gelebte Demokratie. Legitimiert durch die Versicherten der TK in der alle sechs Jahre stattfindenden Sozialwahl, vertreten wir in ehrenamtlicher Funktion die Interessen der Versicherten und der Beitragszahler. Dabei ist die soziale Selbstverwaltung der Ersatzkassen geprägt von Staatsferne, Beteiligung der Betroffenen, Eigenverantwortung, und Solidarität. Trotz Einengung des Handlungsspielraums durch die Gesetzgebung des Bundesgesundheitsministeriums in den letzten Jahren, genießt die soziale Selbstverwaltung noch ausreichende Autonomie, um handlungsfähig zu sein. So wacht sie weiterhin über die Finanzen und beschließt z. B. die Höhe des Zusatzbeitrags.

Udo Frack­mann

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TK-Verwaltungsrat

TK: Gibt es spezifisch sächsische Belange, die Sie in ihre ehrenamtliche Tätigkeit einbringen?

Frackmann: Speziell in Sachsen herrscht zwischen den Krankenkassen und Krankenkassenarten ein harter Wettbewerb. Grundsätzlich ist Wettbewerb positiv zu bewerten, weil er die Krankenkassen zwingt, den Versicherten beste Leistungen anzubieten, ohne die Beitragszahler zu stark zu belasten. Allerdings müssen für einen fairen Wettbewerb auch gleiche Rahmenbedingungen herrschen. Diese sind durch die unterschiedlichen Regeln der Aufsichtsbehörden zwischen Bund und Ländern leider oft nicht gegeben.

TK: Was sehen Sie als vordringliche Aufgaben für die Politik im Gesundheitswesen? 

Frackmann: Als wichtigste Aufgabe sehe ich die Sicherstellung einer nachhaltig gesicherten Finanzierung von Gesundheit und Pflege in der gesetzlichen Krankenversicherung. Dabei gilt es, das hohe Niveau der Versorgungsqualität zu erhalten. Eine dauerhafte und stetig steigende Co-Finanzierung der GKV aus Steuermitteln kann nicht die Lösung sein.

Die Selbstverwaltung hat sich dazu in einem Positionspapier gegenüber der Bundesregierung klar geäußert. Neben der erwähnten Forderung einer einheitlichen Bundesaufsicht für alle Krankenkassen bedarf es im Krankenhaussektor einer umfassenden Strukturreform und konsequenter Fokussierung auf Qualität. Die Länder müssen ihrer Pflicht zur Finanzierung der Investitionskosten vollständig nachkommen. Neue Preisregulierungsmechanismen müssen dafür sorgen, dass die GKV nicht zunehmend mit hochpreisigen Arzneimitteln belastet werden. Die Digitalisierung im Gesundheitswesen muss weiter voranschreiten. Dabei ist darauf zu achten, ältere und pflegebedürftige Menschen nicht von Leistungen auszuschließen. Gezielte Maßnahmen müssen dafür sorgen den Druck auf die Pflegekräfte zu reduzieren und diese Berufe attraktiver zu gestalten.

TK: Der Verwaltungsrat der TK hat sich für Online-Wahlen in der Sozialversicherung stark gemacht. Wie stehen Sie selbst zu dieser Wahlmöglichkeit?

Frackmann: Mit der Entscheidung des Bundeskabinetts, bei den kommenden Sozialwahlen im Jahr 2023 parallel zur traditionellen Briefwahl erstmals auch eine Online-Wahl zu ermöglichen, hat die Soziale Selbstverwaltung der Ersatzkassen eine lang erhobene Forderung durchgesetzt. Wir Selbstverwalter hoffen damit auf ein Anwachsen des öffentlichen Interesses insbesondere unter den jüngeren Wählergruppen. Ich bin sicher, dass daraus eine höhere Wahlbeteiligung folgt. Damit wird die Selbstverwaltung mit einem noch stärkeren Mandat ausgestattet und ihre Position in künftigen Verhandlungen gestärkt.

Wie bereits erwähnt hat sich bei dieser Forderung die TK besonders engagiert. So ist es selbstverständlich, dass wir unser Engagement in einer Arbeitsgemeinschaft fortgeführt haben, welche an der Vorbereitung und Ausgestaltung der Online-Wahl mitgearbeitet hat. 

TK: Der Medizinische Dienst wurde in den Ländern und auf Bundesebene vor kurzem neu organisiert, mit wichtigen Aufgaben für ehrenamtliche Vertreterinnen und Vertreter der Krankenkassen. Wie beurteilen Sie diese Reformen?

Frackmann: Mit der Reformierung beabsichtigte der Gesetzgeber zum einen eine größere Unabhängigkeit des Medizinischen Dienstes gegenüber den Kranken- und Pflegekassen. Zum anderen sollte die Effizienz der Krankenhausabrechnungsprüfungen erhöht werden. Positiv ist, dass die Abrechnungsqualität eines Krankenhauses zukünftig den Umfang der maximal zulässigen Prüfungen durch die Krankenkassen bestimmt. Damit wurden Anreize für eine korrekte Abrechnung für die Krankenhäuser gesetzt. Meiner Meinung nach sollte bis zu einer abschließenden Beurteilung dem neu konstituierten Medizinischen Dienst die Zeit eingeräumt werden, sich einzuarbeiten.