Alleine im Saarland gibt es über 700 Selbsthilfegruppen . Das zeigt, diese Säule der Versorgung hat sich etabliert. Der folgende Text klärt die wichtigsten Fragen der Thematik.

Die Entwicklung:

Der Selbsthilfegedanken - also die Idee, dass sich von Krankheit Betroffene mit ihren Erfahrungen gegenseitig austauschen und unterstützen - ist keine neue Erfindung. Bereits Ende des 19. Jahrhunderts entstanden die ersten Zusammenschlüsse. Beispielhaft genannt sei etwa der immer noch sehr aktive Deutsche Allergie- und Asthmabund e.V.  Nach und nach kamen immer mehr Selbsthilfevereinigungen hinzu und Mitte des letzten Jahrhunderts war die gemeinschaftliche Selbsthilfe endgültig in der medizinischen Versorgung angekommen, durchaus auch mit kritischem Gedankengut was fehlende Leistungen oder auch die Übermacht der etablierten gesundheitsbezogenen Strukturen betrifft.

Thomas Jochum

TK-Referent Thomas Jochum ist in der LV Saarland für das Gesundheitswesen und die Selbsthilfeförderung zuständig. Das Bild ist noch nicht vollständig geladen. Falls Sie dieses Bild drucken möchten, brechen Sie den Prozess ab und warten Sie, bis das Bild komplett geladen ist. Starten Sie dann den Druckprozess erneut.
Der Referent für das Gesundheitswesen in der TK-Landesvertretung Saarland ist auch für die Selbsthilfeförderung zuständig.

Kein Wunder, dass das Gesundheitswesen die Selbsthilfebewegung oft auch als Störfaktor wahrnahm. Trotzdem war es unübersehbar, dass zur Bewältigung einer gesundheitlichen Krise neben einer guten Versorgung durch das medizinische Personal, der Austausch ebenfalls Betroffener etwa zu Erfahrungen über den Umgang mit den eigenen Problemen und ihre Lösungsmöglichkeiten extrem wichtig war und ist. In solchen Gruppen werden Perspektiven und Hilfen zur Überwindung der persönlichen Beeinträchtigung entwickelt, sie geben Halt und laden dazu ein, die eigenen Erfahrungen und Kompetenzen weiterzugeben.

Die gesetzliche Grundlage:

1992 wurde für die Förderung der Selbsthilfe eine gesetzliche Grundlage im Fünften Sozialgesetzbuches (§ 20h SGB V) geschaffen wurde. Seit 2008 sind die Krankenkassen zur Förderung der gesundheitsbezogenen Selbsthilfe verpflichtet, wenn Selbsthilfegruppen, -organisationen und -kontaktstellen sich die Prävention oder Rehabilitation von Versicherten bei bestimmten Erkrankungen zum Ziel gesetzt haben. Diese Erkrankungen sind im § 20 Abs.1 des SG B V festgelegt. Seitdem werden die Mittel, die die Kassen zur Verfügung stellen, stetig angepasst, zurzeit ist es 1,19 Euro je Versicherten. Bei rund 71 Millionen gesetzlich Versicherten entspricht dies einem Fördervolumen von rund 87,3 Millionen Euro. Sie verteilen sich auf rund 300 Selbsthilfekontaktstellen und 54.000 Selbsthilfegruppen und -organisationen im Bereich der gesundheitsbezogenen Selbsthilfe. 

Zwei Förderwege:

Diese Mittel werden über zwei Wege verteilt: Die gesetzliche Regelung nach § 20 h Fünftes Buch Sozialgesetzbuch sieht die Förderstränge Pauschalförderung und Projektförderung vor. Nach Verabschiedung des Terminservice- und Versorgungsgesetzes (TVSG) werden von den zur Verfügung stehenden Gesamtmitteln seit 1. Januar 2020 jährlich mindestens 70 Prozent (bisher 50 Prozent) als kassenartenübergreifende Pauschalförderung zur Basisfinanzierung der gesundheitlichen Selbsthilfe (zum Beispiel Miete, Büroausstattung, Sachkosten, regelmäßige Schulungen etc.) zur Verfügung gestellt.

Die übrigen 30 Prozent (bisher 50 Prozent) der Gelder fließen in die krankenkassenindividuelle Projektförderung. Diese Mittel sind insbesondere als Aufwendungen für zeitlich begrenzte Aktivitäten vorgesehen. Durch das Digitale Versorgungsgesetz wird seit 2019 zudem sichergestellt, dass verstärkt auch digitale Anwendungen in der Selbsthilfe berücksichtigt werden. Dazu können auch Anträge in der TK-Landesvertretung gestellt werden. 

Die Selbsthilfe und damit die organisierte Beratung und Hilfe unter Betroffenen ist aus unserem Gesundheitswesen tatsächlich nicht mehr wegzudenken. Auch wir als Techniker Krankenkasse sind uns sehr bewusst, welche große Rolle diese Organisationen etwa im Heilungsprozess einer Krankheit oder beim Umgang mit einer chronischen Erkrankung spielen. Für uns ist jeder Cent, den wir dafür zur Verfügung stellen, gut und nachhaltig angelegtes Geld. 

Weitere Informationen und die Antragsformulare finden sich hier