Daher unterstützt die TK seit Jahren Selbsthilfeinitiativen und ihre Aktivitäten zur Prävention oder Rehabilitation von Krankheiten und Behinderungen. Die TK fördert Selbsthilfeorganisationen im Förderjahr 2026 mit 1,44 Euro pro Versicherten. Die Fördermittel dienen der Weiterentwicklung der Selbsthilfe auf unterschiedlichen Förderebenen. Gemeinsam mit den Selbsthilfeorganisationen im Freistaat möchten wir die Strukturen fördern, die den Austausch ermöglichen, Mut machen und Wege aufzeigen - für mehr Eigenständigkeit, Teilhabe und Lebensqualität.

Die Selbsthilfeförderung ist eine gesetzliche Aufgabe der Krankenkassen gemäß § 20h Sozialgesetzbuch V (SGB V) und erfolgt auf der Grundlage der vom GKV-Spitzenverband herausgegebenen Fördergrundsätze im Leitfaden zur Selbsthilfeförderung. Es gibt zwei unterschiedliche Möglichkeiten: Projektförderung, die von den einzelnen Krankenkassen bewilligt wird, und Pauschalförderung, die in Thüringen als kassenartübergreifende Gemeinschaftsförderung erfolgt.

Projektförderung der Selbsthilfe in Thüringen

Die Projektförderung unterstützt besondere einmalige Vorhaben der Selbsthilfe, die zielorientiert ausgerichtet und zeitlich sowie inhaltlich klar begrenzt sind. Diese Selbsthilfeaktivitäten gehen über die routinemäßige Aufgaben hinaus. Die Vorhaben sind einmalig und schaffen nach Projektende nachhaltige neue Strukturen, Formate oder Produkte, die ohne Projektfördermittel weitergeführt werden.

Die Landesverbände der Selbsthilfe in Thüringen haben die Möglichkeit, einen Antrag auf Projektförderung bei der TK-Landesvertretung Thüringen zu stellen. Für 2026 stellt die TK für die kassenindividuelle Projektförderung der landesweiten Selbsthilfeorganisationen in Thüringen fast 29.000 Euro zur Verfügung.

Die TK fördert innovative und technisch unterstützende Projekte. Darüber hinaus werden schwerpunktmäßig Projekte gefördert, die die Aufklärung über die Erkrankung und die daraus resultierenden Folgeerkrankungen sowie die Einflussnahme auf die Erkrankungen durch Ernährung und Sport beinhalten. Im Fokus stehen insbesondere betroffene Kinder und Jugendliche.

Auf der Webseite des Verbandes der Ersatzkassen (vdek) findet man unter dem Punkt Selbsthilfeförderung auf Landesebene die Antragsunterlagen für die Projektförderung von Selbsthilfeorganisationen.

Weitere Hinweise für die Antragsstellung und die Rahmenbedingungen finden Sie unter den folgenden Links:

Antragsunterlagen können bis zum 31. Januar des jeweiligen Jahres zugesandt werden:

TK-Landesvertretung Thüringen
Schlösserstraße 20
99084 Erfurt
Telefon 03 61 - 54 21-412
Fax 03 61 - 54 21-430
E-Mail: lv-thueringen@tk.de

Transparenz

Die TK fördert Projekte auf Landesebene, nicht jedoch auf der örtlichen und regionalen Ebene. Im Gegenzug dafür stellt die TK der pauschalen Selbsthilfeförderung zusätzliche Mittel zur Verfügung. Damit reduziert die TK den Aufwand auf ein Mindestmaß und stärkt die Basisförderung. Örtliche Selbsthilfegruppen müssen daher bei der TK keinen zusätzlichen Antrag auf kassenindividuelle Projektförderung stellen.

Selbst­hil­fe­or­ga­ni­sa­tio­nen, die 2025 geför­dert wurden

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Pauschalförderung als kassenartenübergreifende Gemeinschaftsförderung

Die Pauschalförderung soll die Basisfinanzierung der gesundheitsbezogenen Selbsthilfe sichern sowie zur Weiterentwicklung der jeweiligen Selbsthilfestrukturen beitragen. Diese Förderung können Selbsthilfeorganisationen pauschal beantragen. Finanziert werden regelmäßig wiederkehrende Ausgaben, beispielsweise für Miete, Büroausstattung, Schulungen oder Fortbildungen.

Von den Selbsthilfe-Fördermitteln stellt die TK - wie alle gesetzlichen Krankenkassen - 70 Prozent für die Pauschalförderung bereit. Diese Fördermittel werden wiederum zu 80 Prozent an die Länder gegeben, die sowohl die Landesverbände, die örtlichen Selbsthilfegruppen und die Selbsthilfekontaktstellen damit fördern. Zuständig für die Pauschalförderung der Selbsthilfegruppen, Landesverbände und Kontaktstellen sind die Verbände der Krankenkassen in Thüringen.

Weiterführende Informationen erhalten Sie auf der Homepage des vdek Thüringen.