TK: Aktuell wird das Hessische Rettungsdienstgesetz überarbeitet. Was ist das Zielbild, das Sie für die zukünftige Organisation des Rettungsdienstes in Hessen vor Augen haben? 

Diana Stolz: Menschen in Not müssen sich darauf verlassen können, schnell und gut versorgt zu werden. Das ist das übergeordnete Ziel bei allen laufenden Gesundheitsreformen in Hessen. Der Rettungsdienst ist dabei ein wichtiger Teil eines Gesamtnetzes. Rettungsdienst, Haus- und Fachärzte, Notaufnahmen und Krankenhäuser müssen ineinandergreifen, um eine zeitnahe, bedarfsgerechte und qualitativ hochwertige Versorgung sicherstellen zu können. Das neue Hessische Rettungsdienstgesetz soll genau das sichtbar machen und die Zusammenarbeit stärken.

Daniela Stolz

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Hessischen Ministerin für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege

TK: Welche Aspekte des alten Rettungsdienstgesetzes wollen Sie definitiv verändern?

Stolz: Die Grundstruktur ist solide, aber die Welt hat sich weitergedreht. Steigende Einsatzzahlen, eine veränderte Gesundheitskompetenz und neue digitale Möglichkeiten machen eine Überarbeitung des alten Gesetzes sinnvoll und wir wollen Verbesserungsmöglichkeiten im Sinne der Patientinnen und Patienten nutzen. Dabei wollen wir die Leitstellen zum Beispiel besser vernetzen, Telenotarzt-Systeme einführen und Ersthelfer-Apps nutzen. Und wir wollen mehr Einheitlichkeit und eine bestmögliche Versorgungsqualität in allen Teilen Hessens. Zudem gilt es, die Notfallreform des Bundes in all unsere Überlegungen einzubeziehen.

TK: Fachlich besteht große Einigkeit darüber, dass sich an der kleinteiligen Leistellen-Struktur dringend etwas ändern muss. Gleichzeitig ist genau dieser Punkt politisch besonders heikel. Wie werden Sie dieses schwierige Thema im Rahmen der Rettungsdienstreform in Angriff nehmen? 

Was am Ende stehen muss, ist eine leistungsfähige, resiliente und einheitliche Leitstellenstruktur. Daniela Stolz

Stolz: Indem wir nicht am grünen Tisch entscheiden. Seit April arbeitet eine eigens eingerichtete Facharbeitsgruppe mit den relevanten Akteuren und Experten. Wir tauschen uns zuerst aus und entscheiden dann anhand dieser vielfältigen Rückmeldungen aus der Praxis. Das ist der hessische Weg. Genau diesen sind wir auch bei der Krankenhausreform gegangen und er hat sich bisher sehr bewährt. Wir erarbeiten Themen gemeinsam und partnerschaftlich.

Was am Ende stehen muss, ist eine leistungsfähige, resiliente und einheitliche Leitstellenstruktur, die auch mit dem ambulanten und stationären Bereich Hand in Hand arbeitet. Der Weg dorthin braucht Expertise und Vertrauen, beides stärken wir.

TK: Welche Rolle spielen digitale Lösungen in Ihren Reformüberlegungen?

Stolz: Eine große, sie sind aber kein Selbstzweck. Ein smartphone-basiertes Ersthelfer- und ein Telenotarztsystem werden wir aufnehmen. Künstliche Intelligenz zur Unterstützung der Notrufpriorisierung entwickelt sich gerade; auch dafür prüfen wir die rechtlichen Voraussetzungen. Der Rettungsdienst ist sowohl medizinisch als auch technisch ständig im Wandel. Daher wollen wir mit dem neuen Rettungsdienstgesetz auch die Innovationsfähigkeit des Rettungsdienstes berücksichtigen und diese durch eine bessere landesweite Datenauswertung auch empirisch weiter stärken.

Der Rettungsdienst ist sowohl medizinisch als auch technisch ständig im Wandel. Daniela Stolz

TK: Parallel zur Landesreform nimmt die große Reform der Notfallversorgung auf Bundesebene immer mehr Gestalt an. Wie stellen Sie sicher, dass das neue Rettungsdienstgesetz am Ende kompatibel mit der Bundesgesetzgebung ist?

Stolz: Wir haben beide Reformen bewusst in einer gemeinsamen Projektstruktur gebündelt - gleiches Team, gleiche Perspektive. Außerdem kennen wir das ja schon von der Krankenhausreform. Wir warten nicht auf den Bund, haben die Entwicklungen aber natürlich im Blick und bereiten uns auf verschiedene Eventualitäten vor. Wir gehen unseren Weg konsequent, um in Hessen gut vorbereitet und bestmöglich aufgestellt zu sein.

TK: Was kann ein Modellprojekt wie SaN vor dem Hintergrund des neuen Hessischen Rettungsdienstgesetzes und der Reform der Notfallversorgung auf Bundesebene noch bedeuten? 

Wir bringen unsere Praxiserfahrungen aus Hessen in den Bundesdiskurs ein. Daniela Stolz

Stolz: Ganz viel, weil es die entscheidende Frage der Gegenwart beantwortet: Wie lotsen wir Patienten in die richtige Versorgungsebene, also wie bringen wir sie an die richtige Stelle mit ihren jeweiligen Beschwerden? Genau das ist auch das Kernziel der Bundesreform. Die Patienten müssen intelligent gesteuert werden, weil dies den Rettungsdienst, die Kliniken und die Menschen selbst entlastet. Das spart Ressourcen und Geld, weil beispielsweise Leer- oder Fehlfahrten im Rettungsdienst verringern können. Wir bringen unsere Praxiserfahrungen aus Hessen in den Bundesdiskurs ein und auch, dass funktionierende Ansätze nicht durch neue bundesrechtliche Bürokratie ausgebremst werden. Ich bin überzeugt, dass das, was wir in Hessen mit SaN aufgebaut haben, auch eine Blaupause für den Bund sein kann. Der Bund ist im Wollen. Wir sind im Machen.

Zur Person:

Diana Stolz wurde 1976 in Frankfurt geboren. Ihr Studium an der Verwaltungsfachhochschule Rotenburg an der Fulda (von 1995 bis 1998) beendete sie mit einem Abschluss als Diplom-Rechtspflegerin. 2002 absolvierte sie an der gleichen Einrichtung ein Aufbaustudium "Justizmanagement". Von 1999 bis 2010 war Stolz in verschiedenen Ministerien des Landes Hessen tätig. 2016 wurde sie Erste Kreisbeigeordnete des Kreises Bergstraße. Diese Funktion hatte sie inne, bis sie am 18. Januar 2024 zur Hessischen Ministerin für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege berufen wurde. Seit 1997 ist Stolz Mitglied in der CDU.