Die TK fordert ein Primärversorgungssystem nach dem Prinzip "Digital vor ambulant vor stationär". Eine verbindliche Ersteinschätzung des medizinischen Anliegens muss der neue Standard werden, um sicherzustellen, dass Patientinnen und Patienten schnell und strukturiert die notwendige Behandlung erhalten - basierend auf ihrem tatsächlichen medizinischen Bedarf. 

Wichtig ist, dass die Ersteinschätzung unabhängig vom Einsatzort - ob online, telefonisch über 116 117 oder am Praxistresen - bei gleichen Symptomen zum gleichen Ergebnis kommt. Dafür sind feste Kriterien nötig, die aus medizinischer Expertise festgelegt werden müssen. Die Ersteinschätzung muss hohe Sicherheits- und Datenschutzanforderungen erfüllen. Nicht zuletzt müssen Krankenkassen, Kassenärztliche Vereinigungen und Arztpraxen das Tool in ihre Services und Anwendungen integrieren können.

Für eine Terminvergabe, die an der medizinischen Dringlichkeit einer Behandlung ausgerichtet ist, ist eine zentrale digitale Terminplattform nötig. An diese Plattform sollten Ärztinnen und Ärzte feste freie Terminkontingente melden. Zwar existieren derzeit bereits diverse Terminplattformen, jedoch mangelt es an einheitlichen Standards. Deshalb müssen konkrete Anforderungen festgelegt werden, unter anderem zu Datenschutz, Interoperabilität und Diskriminierungsfreiheit. 

Die konkreten Forderungen der TK für eine Ersteinschätzung sowie eine Terminplattform finden Sie hier:

TK-Position: Faire Regeln bei Ersteinschätzung und Terminvergabe