Das von der TK maßgeblich entwickelte eLB-Verfahren kann derzeit für Hebammenleistungen und für Leistungen aus dem Heilmittelbereich für Physiotherapie, Ergotherapie, Stimm-, Sprech-, Sprach- und Schlucktherapie sowie für Podologie verwendet werden. 

Seit dem Start der eLB haben sich bereits rund 500.00 TK-Versicherte registriert. Auch immer mehr Leistungserbringer nehmen teil. Allein im Jahr 2025 wurden über 120.000 Leistungsbestätigungen von Versicherten für Hebammen- und Heilmittelleistungen durchgeführt.

Erfolgreiche Markteinführung und Zugang für jede Hebamme

Nach der erfolgreichen Pilotphase ist das Verfahren inzwischen uneingeschränkt nutzbar. Alle Softwareanbieter können das digitale Verfahren für die Leistungsabrechnung von Hebammen- und Heilmittelleistungen nutzen. Ein Vertrag mit der TK ist dazu nicht nötig. TK-Projektleiter Dennis Cole: "In den vergangenen Jahren hat sich der Mehrwert für Leistungserbringer, Versicherte und Krankenkassen bewährt. Aus diesem Grund wollen wir das eLB-Verfahren perspektivisch auf weitere Leistungsbereiche wie Hilfsmittel und die häuslichen Krankenpflege ausweiten."

Weitere Information

Alle relevanten Informationen zur Teilnahme und Anwendung für Softwareanbieter sowie Leistungserbringer sind auf der Projektwebsite eleistungsbestaetigung zu finden.

Hebammenleistungen können alternativ auch in der Schwangerschafts-App "TK-BabyZeit" bestätigt werden. Anschließend geht der Datensatz von den Leistungserbringerinnen und -erbringern digital an die Krankenkasse.