Neue Wege in der psychiatrischen Versorgung
Interview aus Bayern
Gemeinsam mit anderen gesetzlichen Krankenkassen versucht die TK, die psychiatrische Versorgung mit einem Modellvorhaben zu verbessern. Dr. Gabriele Gonschor, Leiterin Regionales Vertragswesen, erklärt im Interview, wie die neue Versorgung funktioniert und warum es wichtig ist, die Schnittstellen in der psychiatrischen Versorgung aufzulösen.
TK: Es gibt in der psychiatrischen Versorgung sehr viele verschiedene Angebote. Warum ist aus Ihrer Sicht die Versorgung dennoch nicht zufriedenstellend?
Dr. Gabriele Gonschor: Es mangelt nicht an Angeboten, es gibt angefangen bei den Beratungsstellen bis hin zur vollstationären Psychiatrie viele Anlaufstellen für psychisch Erkrankte, sowohl im ambulanten als auch im stationären Bereich. Aber das Versorgungssystem ist sehr zergliedert, die Zuständigkeiten sind sehr unterschiedlich geregelt und es gibt viele Schnittstellen und falsche finanzielle Anreize.
Darüber hinaus fehlt im System ein entscheidender Aspekt der Qualitätssicherung, nämlich die Ergebnisqualität, obwohl im gemeinsamen Bundesausschuss schon seit langem darüber diskutiert wird, dass wir in der psychiatrischen Versorgung objektive Qualitätsindikatoren für die Ergebnisqualität brauchen. Außerdem gibt es keine sektorenübergreifende Bedarfsplanung, die eventuell dafür sorgen könnte, dass die Angebote aufeinander abgestimmt werden. Es gibt zwar eine Richtlinie, ob diese funktioniert, ist zu bezweifeln, da sie nicht die Probleme der Ressourcenverteilung und der finanziellen Anreize löst.
Dr. Gabriele Gonschor
TK: Welche Folgen hat das?
Dr. Gabriele Gonschor: In diesem Dschungel der Angebote finden sich schwer psychisch Erkrankte nicht zurecht und zeitnah keine passende Versorgung. Die vorgegebene Personalausstattung in der Psychiatrie erreichen viele Einrichtungen nicht, das heißt, bereits heute sind nicht genügend Fachkräfte vorhanden - obwohl die finanziellen Mittel zur Verfügung stehen. Hinzu kommt, dass im stationären Bereich wenig therapeutische Leistung beim Patienten bzw. bei der Patientin ankommt, dies zeigen die Untersuchungen der Bundespsychotherapeutenkammer und des IGES-Instituts.
Außerdem gehören viele Patientinnen und Patienten nicht in die stationäre Versorgung, sondern könnten ambulant behandelt werden. Das bestätigen auch die Krankenhäuser: 90 Prozent der Kliniken sehen das ambulante Potenzial in der Psychiatrie nicht ausgeschöpft. Darüber hinaus sind viele Fragen hinsichtlich des Entlassmanagements offen: Wie bereitet eine Klinik Betroffene auf die Entlassung vor und wie organisiert sie die Anschlussbehandlung? Hier fehlt die Transparenz, obwohl das für den Behandlungspfad und die Qualität sehr wichtig ist.
TK: Welche Lösungen schlagen Sie vor?
Dr. Gabriele Gonschor: Generell können wir die Herausforderungen nur gemeinsam mit allen Beteiligten und im Verbund mit anderen gesetzlichen Krankenkassen meistern. Und dabei darf natürlich auch die Politik nicht fehlen. Wir wissen aus Studien zum Beispiel des RKI, dass psychische Erkrankungen auch in den kommenden Jahren von hoher Relevanz sein werden. Eine Präventionsstrategie mit Fokus auf mentale Gesundheit wäre also ein mögliches und notwendiges Mittel, um gegenzusteuern und vor die Welle zu kommen. Außerdem muss die psychiatrische Versorgung grundlegend neu ausgerichtet werden, einschließlich gesetzlicher Anpassungen, dazu hat der GKV-Spitzenverband ein umfangreiches Papier veröffentlicht.
Darüber hinaus bedarf es leistungsgerecht finanzierter und auf die Region und den einzelnen Bedarf der Betroffenen angepasster Behandlungskonzepte, deren Wirksamkeit nachgewiesen ist. Langfristig müsste man die unterschiedlichen Behandlungsangebote und deren Finanzierung zusammenführen. Außerdem plädieren wir schon länger dafür, die Psychiatrie in der anstehenden Krankenhausreform zu berücksichtigen. Leider ist das bisher nicht geschehen.
TK: Was können wir als Krankenkasse machen?
Dr. Gabriele Gonschor: Gemeinsam mit anderen gesetzlichen Krankenkassen versuchen wir bereits umzusteuern und Schnittstellen anhand des Modellvorhabens nach § 64b SGB V aufzulösen. Das ist ein erster Schritt für Lösungen im stationären Bereich und für die Versorgung in den psychiatrischen Institutsambulanzen. Momentan gibt es rund 20 solcher Modellvorhaben deutschlandweit.
TK: Wie funktioniert das Modellvorhaben?
Dr. Gabriele Gonschor: Das Krankenhaus erhält von uns ein Budget und kann auf der Grundlage eines detaillierten Behandlungskonzeptes frei entscheiden, wie ihre Patientinnen und Patienten behandelt werden. Nicht mehr nur das belegte Bett zählt, sondern die gute Versorgung anhand der vorhandenen Angebote in der Region. Dieses Budget sichert der Einrichtung die Vergütung und gibt ihr mehr Flexibilität in der Behandlungsart. Wir sehen jetzt schon positive Effekte: Das Modellvorhaben führt zu deutlich mehr besonderen ambulanten und besseren teilstationären Angeboten, zu weniger vollstationären Behandlungstagen und zu strukturierten Behandlungsübergängen. Und die Patientinnen und Patienten sind zufriedener.