Ihr Leben wird bestimmt von Hoffen, Bangen, Leiden - und es werden immer mehr: 457 Berlinerinnen und Berliner sowie 363 Menschen in Brandenburg warteten Anfang des Jahres 2026 auf eine Organspende. Das zeigen Auswertungen der Stiftung Eurotransplant. Zu Beginn des Jahres 2024 wurden in Berlin mit 451 und in der Mark mit 351 noch etwas weniger Patientinnen und Patienten gezählt, die dringend eine fremde Niere, ein Herz, eine Leber, eine Lunge oder eine neue Bauchspeicheldrüse benötigten. 

Die meisten benötigen eine neue Niere

Die mit Abstand meisten Betroffenen waren Anfang 2026 auf eine Spenderniere angewiesen: 372 in Berlin, 303 in Brandenburg. Ein neues Herz brauchten 37 Schwerkranke in der Hauptstadt und 26 in der Mark. In Berlin warteten daneben 24 Menschen auf eine Leber, 25 auf eine Lunge und 35 auf eine Bauchspeicheldrüse. In Brandenburg hofften 29 auf eine neue Leber, sechs auf eine Lunge und 17 auf eine Bauchspeicheldrüse.

Die Spendenbereitschaft hingegen ist zumindest in Berlin leicht zurückgegangen: Zahlen der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO) zeigen: Im Jahr 2025 spendeten 33 Menschen nach
ihrem Tod Organe. 2024 waren es 42. In Brandenburg stieg die Zahl von zwölf auf 20.

Organspende-Register soll Spendenbereitschaft erhöhen

In Umfragen erklärt regelmäßig eine Mehrheit der Befragten, prinzipiell zu einer Organspende bereit zu sein. Tatsächlich hatte diesen Willen bislang jedoch nur wenige auch schriftlich in einem Organspendeausweis oder einer Patientenverfügung dokumentiert. Seit März 2024 kann die Bereitschaft zur Organspende auch online im Organspende-Register erklärt werden.

Die Wahl für oder gegen eine Organspende ist eine höchstpersönliche Angelegenheit. Dies braucht Raum und Zeit. Wichtig ist es, eine Entscheidung zu treffen! Susanne Hertzer, Leiterin der TK-Landesvertretung Berlin Brandenburg

Kostendeckende Vergütung

Entnahmekrankenhäuser haben einen Anspruch auf pauschale Abgeltung für die Leistungen, die sie im Rahmen des Organspendeprozesses erbringen. Zusätzlich erhalten sie einen Zuschlag dafür, dass ihre Infrastruktur im Rahmen der Organspende in besonderem Maße in Anspruch genommen wird. Damit entstehen für die Krankenhäuser durch den Eingriff keine finanziellen Nachteile.

Stärkung der Transplantationsbeauftragten

Der Schlüssel für eine Trendwende liegt aber bei den Klinikmitarbeiterinnen und -mitarbeitern, die das Thema in schwierigsten Situationen ansprechen müssen. Die Position der Transplantationsbeauftragten wird durch verbindliche Vorgaben zur Freistellung und Kostenrefinanzierung weiter gestärkt. Das ist der richtige Weg, denn in ihrer wichtigen Funktion als Schnittstelle zwischen Patientinnen und Patienten, Ärztinnen und Ärzten, Angehörigen und Pflegepersonal müssen den Transplantationsbeauftragten genügend Kapazitäten zur Verfügung stehen. Nur mit ihrer Hilfe kann es gelingen, die Wartelisten zu verkürzen und das Vertrauen in die Organspende zu stärken.