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Den Versicherten müssen nachvollziehbare Informationen zum Leistungsspektrum und zum Leistungsgeschehen der Krankenkassen zur Verfügung gestellt werden. Voraussetzung für einen fairen Vergleich zwischen den Krankenkassen sind Indikatoren, die eine objektive Auswertung und Aussagekraft des Leistungs- und Servicegeschehens zulassen

Die TK stellt auf freiwilliger Basis bereits seit 2021 in jährlichen Berichten Transparenz über ihre Service- und Versorgungsqualität her. Einheitliche Standards sowie die nötige Verbindlichkeit der Berichte für Kranken- und Pflegekassen wurden seitens des Gesetzgebers jedoch nicht definiert. Daher hat der GKV-Spitzenverband im Dezember 2022 einen geeinten Katalog von Kennzahlen entwickelt und veröffentlicht. Die TK hat diesen Prozess aktiv begleitet und die 45 definierten Kennzahlen als Grundlage für den aktuellen Transparenzbericht aus 2023 erscheint. Dieser greift die Kennzahlen, etwa zu Vorsorge- und Rehaleistungen, Krankengeld und Hilfsmitteln, aber auch zu Widerspruchsbescheiden oder Patientensicherheit auf. Darüber hinaus werden Informationen zu spezifischen Digitalisierungsangeboten der TK und Aspekten der Servicequalität bereitgestellt. Dadurch leisten wir einen Beitrag dazu, dass die Versicherten eine souveräne Entscheidung treffen können, welche Krankenkasse am besten zu ihnen und ihren Bedürfnissen passt.

Mit dem Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG) nimmt der Gesetzgeber die Initiative der gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen zu den Transparenzberichten auf. Wichtig hierbei bleibt: Im Gesetzgebungsprozess sollten die Initiativen der Krankenkassen und die Empfehlungen des GKV-Spitzenverbandes zur Definition der Kennzahlen eine noch stärkere Berücksichtigung finden.

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Gesundheitspolitik: Weichen stellen

Was sind die Handlungsfelder in der 20. Legislaturperiode? Mehr Infos dazu auf den  TK-Themenseiten .