Mainz, 21. Juli 2023. Nach Auswertungen des Krebsregisters Rheinland-Pfalz sowie des Statistischen Landesamts wurden im Jahr 2021 insgesamt 1.361 Neuerkrankungen am malignen Melanom bei Menschen mit Wohnsitz in Rheinland-Pfalz diagnostiziert. Hierbei wurden 731 Männer und 630 Frauen gemeldet. Das durchschnittliche Erkrankungsalter lag mit 67 Jahren bei  Männern etwas höher als bei Frauen (61 Jahren). Bezogen auf dieses Auswertungsjahr starben 85 Männer und 53 Frauen an den Folgen des so genannten schwarzen Hautkrebses. 

Nur gut ein Drittel der TK-Versicherten in Rheinland-Pfalz nutzen Früherkennung

Trotz dieser Erkrankungszahlen nutzt nur gut ein Drittel der TK-Versicherten in Rheinland-Pfalz die Möglichkeit einer Früherkennungsuntersuchung. Vor Eintritt der Coronapandemie im Jahr 2018 nahmen 17,8 Prozent der anspruchsberechtigten Versicherten ab 35 Jahren und im Folgejahr lediglich 17,1 Prozent dieses Vorsorgeangebot wahr. Da sich der Anspruch auf zwei Kalenderjahre bezieht, addiert sich die prozentuale Teilnahme von 2018 und 2019 auf insgesamt 34,9 Prozent. 

Beginn der Pandemie führte zum Rückgang der Inanspruchnahme

Während des ersten Jahres der Coronapandemie (2020) ging die Inanspruchnahme des Hautkrebsscreenings unter TK-Versicherten im Land um 3,1 Prozentpunkte zurück (14,2 Prozent) und stieg 2021 wieder auf 15,3 Prozent an. "Als Grund für die rückläufige Teilnahme am Screening darf man gewiss die Maßnahmen zur Eindämmung der Coronainfektionen, wie die empfohlene Kontaktvermeidung, nennen," so Jörn Simon, Leiter der rheinland-pfälzischen Landesvertretung der TK. "Auch wenn es im Rahmen einer Früherkennungsuntersuchung ab und an zu falschen Ergebnissen kommen kann, sollte jeder für sich die Nutzung dieses Screeningangebots reflektieren," so Simon weiter.

Versicherte ab 35 Jahren haben Anspruch auf Screening

Versicherte ab 35 Jahren haben alle zwei Jahre Anspruch auf eine Vorsorgeuntersuchung bei einem Dermatologen, einer Dermatologin oder einem entsprechend qualifizierten Facharzt. Da immer öfter auch junge Menschen von der Diagnose Hautkrebs betroffen sind, können TK-Versicherte bereits vom zwanzigsten bis zur Vollendung des 34. Lebensjahres alle zwei Jahre bei Ärzten, die mit der TK eine entsprechende vertragliche Vereinbarung getroffen haben, ein Hautkrebsscreening in Anspruch nehmen. Sofern ein erhöhtes Risiko für Hautkrebs besteht, etwa bei familiärer Vorbelastung, können TK-Versicherte sogar bereits ab dem 15. Lebensjahr eine entsprechende Vorsorgeuntersuchung in Anspruch nehmen.

Erinnerungsservice via ePA könnte Inanspruchnahme erhöhen

Die TK beschäftigt auch die Frage, wie noch höhere Vorsorgequoten erreicht werden könnten. "Sobald die elektronische Patientenakte einmal flächendeckend in der Versorgung angekommen ist, bin ich davon überzeugt, dass Versicherte sinnvolle Früherkennungsangebote wie das Hautkrebsscreening stärker nutzen werden, da wir dann beispielsweise einen Erinnerungsservice einrichten können", ist TK-Landeschef Jörn Simon überzeugt.