Erfurt, 20. November 2023. Im Jahr 2022 haben etwa 15 von hundert der ab 35-jährigen TK-Versicherten Thüringerinnen und Thüringer ein sogenanntes Hautkrebs-Screening in Anspruch genommen. Das zeigt eine Auswertung der Techniker Krankenkasse (TK). Gleichzeitig wurden vergangenes Jahr laut Gesundheitsberichterstattung des Bundes (GBE) krankenkassenübergreifend 2.766 Thüringerinnen und Thüringer aufgrund eines Melanoms und sonstigen bösartigen Neubildungen der Haut im Krankenhaus behandelt. 41 Erkrankte starben.

Im Jahr 2019 gingen knapp 17 Prozent der ab 35-jährigen Thüringer Versicherten zur Früherkennungsuntersuchung. Im Corona-Jahr 2020 ließen noch 14 Prozent ihre Haut untersuchen. Nach diesem Einbruch gab es 2021 einen leichten Anstieg auf 14,8 Prozent. Mit 15,4 Prozent im Jahr 2022 setzte sich der leichte Aufwärtstrend fort.

Hautkrebs durch Früherkennung erfolgreicher behandeln

Gesetzlich Versicherte haben ab 35 Jahren alle zwei Jahre Anspruch auf eine Hautkrebsfrüherkennungsuntersuchung. Durch frühzeitige Behandlung kann selbst schwarzer Hautkrebs heute in den meisten Fällen wirksam behandelt werden. Zu spät erkannt verläuft er jedoch oft tödlich. Wie so oft gilt: Je eher die Behandlung beginnt, desto besser.

"Deshalb ist es wünschenswert, dass wieder deutlich mehr Thüringerinnen und Thüringer das Früherkennungsangebot nutzen, damit Hautveränderungen frühzeitig erkannt werden", sagt Guido Dressel, Leiter der TK-Landesvertretung Thüringen. "Immer öfter sind auch junge Menschen von Hautkrebs betroffen. TK-Versicherte haben deswegen in Thüringen bereits ab 15 Jahren die Möglichkeit, zum Screening zu gehen."

Hautkrebs ist eine der häufigsten Tumorerkrankungen weltweit. Es gibt zwei Hauptarten: den weißen Hautkrebs, der in der Regel erfolgreich behandelt werden kann und den schwarzen Hautkrebs (malignes Melanom), der sowohl seltener als auch gefährlicher ist.

Hinweis für die Redaktion

Die Auswertungen zum Hautkrebs-Screening stammen aus TK-Versorgungsdaten von 2019 bis 2022 und beziehen sich auf anspruchsberechtigte TK-Versicherte ab 35 Jahren.

In Deutschland haben gesetzlich Versicherte ab 35 Jahren alle zwei Jahre Anspruch auf eine Hautkrebs-Früherkennungsuntersuchung , das sogenannte Hautkrebs-Screening. In Thüringen haben TK-Versicherte bereits ab dem 15. Lebensjahr alle zwei Jahre Anspruch auf die Untersuchung. 
Weitere Zahlen rund um das Thema Hautkrebs sind im TK-Hautkrebsreport zu finden.

Die Daten zu den Krankenhausbehandlungen und Sterbefällen für gesamt Thüringen stammen aus der Gesundheitsberichterstattung des Bundes (GBE).