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Die Impfung

Art des Impfstoffes

Der Totimpfstoff enthält inaktivierte FSME-Viren, die auf befruchteten Hühnereiern angezüchtet wurden.

Wirksamkeit

Nach zwei Impfungen sprechen je nach verwendetem Impfstoff, dem Impfschema und dem Alter der geimpften Person 72 bis 98 Prozent, nach drei Impfungen 99 bis 100 Prozent der Impflinge auf die Impfung an.

Nebenwirkungen

Es kann an der Einstichstelle zu lokalen Reaktionen wie etwa Rötung, Schwellung und Schmerzhaftigkeit kommen. Die nächstgelegenen Lymphknoten können anschwellen. Des Weiteren können grippeähnliche Allgemeinsymptome wie Müdigkeit, Kopfschmerzen, Abgeschlagenheit, Temperaturerhöhung, Unwohlsein, Magen-Darm-Beschwerden und Missempfindungen wie Taubheitsgefühl und Kribbeln auftreten. Häufig kommt es auch zu Gelenk- und Muskelschmerzen. Allergische Reaktionen und Erkrankungen des Nervensystems treten nur in sehr seltenen Einzelfällen auf.

Nach einem Biss einer infizierten Zecke

Ob eine aktive Immunisierung nach einem Zeckenbiss vor einer FSME-Erkrankung schützt, ist nicht eindeutig geklärt.

Wer sollte sich gegen FSME impfen lassen und wann?

Medizinische Impfempfehlung - über TK-Gesundheitskarte

Die Schutzimpfungsrichtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) empfiehlt die Zeckenimpfung gegen FSME allen, die sich in Risikogebieten innerhalb Deutschlands aufhalten und möglicherweise mit Zecken in Kontakt kommen.

Welche Gebiete innerhalb Deutschlands zu den Risikogebieten zählen, ist den aktuellen Hinweisen im Epidemiologischen Bulletin des RKI zu entnehmen sowie der RKI-Karte der FSME-Risikogebiete.

Für einen kompletten Impfschutz sind drei Impfungen erforderlich. Die ersten beiden Impfungen erfolgen im Abstand von einem bis drei Monaten, die dritte Impfung nach fünf bis zwölf Monaten. Auch ein Schnellschema mit drei Impfungen innerhalb von drei Wochen ist möglich.

Eine Auffrischimpfung sollte nach drei bis fünf Jahren erfolgen.

Berufliche Impfempfehlung - Leistung des Arbeitgebers

Personen, die einer erhöhten beruflichen Gefährdung durch FSME ausgesetzt sind, sollten sich nach der Schutzimpfungsrichtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) ebenfalls impfen lassen.

Nach der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) ist in den folgenden, dem Anhang der ArbMedVV zu entnehmenden Bereichen bei den aufgeführten Expositionsbedingungen der Arbeitgeber für die Kostenübernahme verantwortlich:

  • Land-, Forst- und Holzwirtschaft, Gartenbau in Endemiegebieten (regelmäßige Tätigkeiten in niederer Vegetation und in Wäldern)
  • Tierhandel, Jagd in Endemiegebieten (Tätigkeiten mit regelmäßigem direkten Kontakt zu freilebenden Tieren)
  • Forschungseinrichtungen/Laboratorien (regelmäßige Tätigkeiten mit Kontaktmöglichkeiten zu infizierten Proben oder Verdachtsproben beziehungsweise zu erregerhaltigen oder kontaminierten Gegenständen oder Materialien, wenn der Übertragungsweg gegeben ist)

Sprechen Sie Ihren Arbeitgeber am besten vor der Impfung wegen einer etwaigen Kostenübernahme an, da er nach der ArbMedVV verpflichtet ist, die Kosten der Impfung zu übernehmen.

Mehrleistung der TK: Reiseschutzimpfung bei privaten Auslandsreisen

Außerdem sollten sich Personen impfen lassen, die Zecken in FSME-Risikogebieten außerhalb Deutschlands ausgesetzt sind.

Reisende werden gebeten, sich rechtzeitig auf den Seiten des Auswärtigen Amts zu informieren:

Für Schutzimpfungen im Zusammenhang mit einer privaten Auslandsreise gilt dabei bei der TK folgende Regelung:

Mehrleistung der TK: Impfung außerhalb von FSME-Risikogebieten

Wenn Ihr Arzt die FSME-Impfung aus medizinischen Gründen für notwendig hält, übernehmen wir die Kosten auch außerhalb von FSME-Risikogebieten. Sie zahlen die Kosten zunächst selbst und lassen sie sich anschließend von uns erstatten. Die Kosten für die Impfung werden vollständig erstattet. Sie müssen lediglich eine Zuzahlung von zehn Prozent der Kosten, mindestens fünf bis höchstens zehn Euro für den Impfstoff, selbst übernehmen. Ihre Zuzahlung wird durch die TK beim Erstattungsbetrag in Abzug gebracht.

So reichen Sie die Kosten zur Erstattung ein