Impfungen dürfen über die Versichertenkarte abgerechnet werden, wenn sie in der sogenannten Schutzimpfungs-Richtlinie geregelt sind. Basis der Richtlinien sind die Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) beim Robert-Koch-Institut.
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Impfungen gegen Covid-19
Die Corona-Impfung ist für Sie kostenlos, die Kosten trägt der Bund.
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Häufige Fragen zur Corona-Impfung
Für diese Impfungen übernehmen wir die Kosten
- Diphtherie
- Gürtelrose (Herpes zoster)
- Haemophilus influenzae b
- Hepatitis A und Hepatitis B
- Humanes Papillomavirus (HPV)
- Grippe (Influenza)
- Kinderlähmung (Poliomyelitis)
- Masern
- Meningokokken
- Mumps
- Keuchhusten (Pertussis)
- Pneumokokken
- Rotavirus
- Röteln
- Tollwut
- Tuberkulose
- Windpocken (Varizellen)
- Wundstarrkrampf (Tetanus)
- Zeckenimpfung - Frühsommermeningo-Enzephalitits (FSME)
Außerdem
- TK-Mehrleistung Reiseimpfungen als Satzungsleistung
- TK-Mehrleistung HPV-Schutzimpfung für Frauen und Männer ab dem Alter von 18 bis 26 Jahren
- TK-Mehrleistung Grippeimpfung unter 60 Jahren
- TK-Mehrleistung FSME-Impfung außerhalb von FSME-Risikogebieten
Wenn Sie mehr über die einzelnen Impfungen erfahren möchten, zum Beispiel, für welche Personengruppen und in welchem Alter die Impfung empfohlen wird, klicken Sie einfach auf die Links in der Aufzählung.
Einige Impfungen, wie zum Beispiel gegen Kinderlähmung, Wundstarrkrampf oder Diphterie bieten auch andere Träger wie etwa der öffentliche Gesundheitsdienst kostenfrei an. Durch sogenannte "Impfaktionen" in Kindergärten, Schulen oder auch direkt im Gesundheitsamt soll ein möglichst hoher Durchimpfungsgrad erreicht werden.