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Keine. Im Gegensatz zur Sozialdatenverarbeitung, die wegen einer konkreten Zweckbestimmung (unter anderem Abrechnung der in Anspruch genommenen Leistungen) eindeutigen Speicher- und Löschfristen von vier bis sechs Jahren unterliegt, je nach Leistungsbereich, gehören die Daten in der ePA Ihnen persönlich und können ein Leben lang gespeichert werden.