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Ja. Der Plan wird von Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt erstellt und kann Ihnen entweder in Papierform ausgedruckt oder direkt digital in Ihre elektronische Patientenakte und/oder auf Ihre elektronische Gesundheitskarte (eGK) übertragen werden. So haben Sie ihn jederzeit dabei und schonen die Umwelt. Sie haben Anspruch auf einen Medikationsplan, wenn Sie mindestens drei verordnungspflichtige Medikamente zeitgleich einnehmen.
 

Weitere Details

Wichtig: Um Verwechslungen und Irritationen zu vermeiden, darf es immer nur einen gültigen Medikationsplan geben. Achten Sie bitte darauf, dass bei jeder Änderung Ihrer Medikation auch der Plan angepasst wird. Dazu sind auch Apothekerinnen und Apotheker berechtigt.

Inhalte des Medikationsplans

Der Medikationsplan dient dazu, dass Behandelnde einen schnellen Überblick über Ihre Medikation erhalten. Deshalb werden folgende Informationen aufgeführt:

  • Eigenommene Arzneimittel (auch rezeptfreie, sofern Ihre Ärztin oder Ihr Arzt davon Kenntnis hat)
  • Anwendungsinformationen, wie zum Beispiel Dosis, Zeitpunkt, Häufigkeit etc.)
  • Medikationsrelevante Informationen, wie zum Beispiel Allergien und/oder Unverträglichkeiten
  • Daten zu Ihrer Person, wie zum Beispiel Name, Anschrift und Geburtsdatum

Was habe ich davon?

Der Medikationsplan ist ein wichtiger Baustein für mehr Sicherheit in der Arzneimitteltherapie, weil 

  • Wechselwirkungen besser vermieden werden können, die Behandelnden alle Arzneimittel auf einen Blick beurteilen können,
  • mögliche Allergien oder persönliche Unverträglichkeiten übersichtlich aufgeführt sind und bei der Medikation berücksichtigt werden können,
  • eine bessere Beratung in der Apotheke aufgrund des Einblicks in Ihre Gesamtmedikation  möglich ist, zum Beispiel beim Kauf von rezeptfreien Medikamenten.