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Ein reines Leserecht gibt es in der elektronischen Patientenakte nicht. Hat eine Ärztin oder ein Arzt Zugriff auf die Akte, kann sie oder er die Dokumente herunterladen, für die Sie ihm Zugriffsrechte erteilt haben.

Weitere Details

Es kann dann im Praxis-Verwaltungssystem oder Krankenhaus-Informationssystem gespeichert werden. Insbesondere wenn diese Information der Diagnostik dient oder Therapie-Empfehlungen ausgesprochen werden, wird der Arzt oder die Ärztin das Dokument als Dokumentationsnachweis auch im Praxis-Verwaltungssystem speichern.