Anleitung: SVA-Antrag im SV-Meldeportal - für Entsendungen in Abkommensländer
Seit 2026 beantragen Arbeitgeber Entsendebescheinigungen für Abkommensländer ausschließlich online. Hier erfahren Sie Schritt für Schritt, wie Sie den SVA-Antrag stellen.
Bisher beantragten Sie Entsendebescheinigungen für Entsendungen in Staaten mit Sozialversicherungsabkommen in Papierform. Jetzt läuft alles digital - ähnlich wie beim Antrag zur A1-Bescheinigung .
Im SV-Meldeportal gibt es dafür den SVA-Antrag (Sozialversicherungsabkommen-Antrag).
Tipp: Weitere Infos finden Sie im Artikel Pflicht seit 2026: Entsendebescheinigung für Abkommensländer digital beantragen - so geht‘s.
Voraussetzungen für die Antragstellung
Um einen SVA-Antrag stellen zu können, müssen 2 Voraussetzungen erfüllt sein:
- Sie brauchen ein ELSTER-Organisationszertifikat.
- Sie müssen im SV-Meldeportal registriert sein.
Alle Infos zur Registrierung finden Sie in unseren FAQ .
Bei technischen Problemen wenden Sie sich bitte direkt an die ITSG.
In 6 Schritten zum SVA-Antrag für Arbeitgeber
- Starten Sie auf der Website des SV-Meldeportals - klicken Sie rechts oben auf den blauen Button "Zur Anwendung".
- Wählen Sie links "Login mit Mein Unternehmenskonto" aus. Dann werden Sie zu ELSTER weitergeleitet.
- Loggen Sie sich bei ELSTER mit Ihrem ELSTER-Organisationszertifikat ein. (Hinweis: Dieser Schritt ist bei jeder Anmeldung notwendig).
- Zurück im SV-Meldeportal: Klicken Sie auf "Formulare". Sie sehen eine Übersicht über Meldungen, Beitragsnachweise und Sozialversicherungsformulare.
- Wählen Sie "Antrags- und Bescheinigungsverfahren SVA Auslandseinsatz in einem Abkommensstaat" und das passende Formular aus. Geben Sie Daten zum Betrieb, Ihren Mitarbeitenden oder Beschäftigung im Ausland ein.
- Prüfen und absenden: Bestätigen Sie die Angaben. Der Antrag geht an die Krankenkasse oder den zuständigen Sozialversicherungsträger.
Welche SVA-Formulare gibt es?
Wählen Sie das passende Formular für Ihren SVA-Antrag:
- SVA-Antrag Entsendung Beschäftigte
- SVA-Antrag Ausnahmevereinbarung Arbeitgeber
- SVA-Antrag Entsendung Selbstständige
- SVA-Antrag Ausnahmevereinbarung Selbstständige
Tipps zum Ausfüllen
- Ausklappbare Felder: Klicken Sie auf das kleine Dreieck (rechts) - dann erscheinen Vorschläge oder eine Freitextsuche.
- Hilfe pro Feld: Klicken Sie auf das Fragezeichen - dann öffnet sich eine Erklärung zum Feld.
- Mehr Support: Klicken Sie am Ende der Hilfen "Ansprechpartner finden" an.
Antrag gestellt - wie geht es weiter?
| Status | Was passiert? | Zeitrahmen |
|---|---|---|
| Genehmigt | Druckbare PDF-Datei zur Weitergabe an Mitarbeitende | Innerhalb von 3 Arbeitstagen |
| Abgelehnt | Begründung (z. B. unvollständige Angaben oder fehlende Voraussetzungen) | - |
Wichtig: Bei RV-Beiträgen an die Deutsche Rentenversicherung, bleibt es beim Papierverfahren.
Tipp: Einen Überblick für welche Länder die DRV bzw. die DVKA zuständig ist, finden Sie auf der Seite der Deutschen Rentenversicherung.
Registrierung, Kosten & Mehr
Alles Wichtige zum SV-Meldeportal:
- Arbeitshilfen für Arbeitgeber: Erklärvideos der ITSG zur Registrierung, Mitarbeiterverwaltung und dem Online-Datenspeicher.
- Unsere FAQ : Aktuelle Infos zu Kosten, Datensicherheit, Varianten und Support-Möglichkeiten.
Sind Sie selbstständig? Dann können Sie sich auch mit der BundID registrieren und einloggen.
Wie das geht, erklärt die Informationstechnische Servicestelle der gesetzlichen Krankenversicherung (ITSG) im Video Registrierung mit der BundID.
Weitere Infos
Zum Thema Entsendung und Sozialversicherung: