Spanien: Einheitliches Entsendeportal ersetzt regionale Meldeverfahren
Praktisch für Entsendungen nach Spanien: Spanien hat ein zentrales Online-Portal für Entsendemeldungen freigeschaltet. Wie Sie es nutzen können, erfahren Sie hier.
Mit dem landesweit einheitlichen Entsendeportal Ley45 können Sie als Arbeitgeber Entsendemeldungen für alle Regionen Spaniens zentral und digital einreichen.
Das neue Portal ersetzt die bisherige Praxis, bei der jede der 17 autonomen Regionen ein eigenes Meldeverfahren hatte. Das spart Zeit und Aufwand.
Wird nicht mehr gebraucht: spanische Zertifikats-ID
Auch die Registrierung bzw. Identifizierung als Arbeitgeber - also der Schritt vor der eigentlichen Entsendemeldung - ist jetzt einfacher.
Dafür brauchen Sie kein spanisches digitales Zertifikat mehr. Stattdessen können Sie Ihren Personalausweis nutzen - ganz im Sinne der europäischen eIDAS-Verordnung.
Sie brauchen:
- einen Personalausweis mit aktivierter eID-Funktion
- Ihre digitale PIN
- ein Smartphone mit NFC-Chip oder ein Kartenlesegerät am Computer
Meldepflicht ab 8 Tagen - bei Leiharbeit ab Tag 1
Sie müssen die Entsendung vor Beginn der Arbeit melden, wenn Ihre Mitarbeitenden insgesamt mehr als 8 Tage in Spanien tätig sind.
Falls es sich um eine Arbeitnehmerüberlassung handelt, ist die Vorabmeldung auch schon ab einem Tag Beschäftigung erforderlich.
Wichtig: Die 8-Tage-Regel gilt für das gesamte Projekt.
Die Grenze von 8 Tagen bezieht sich nicht auf einzelne Beschäftigte, sondern auf das Projekt insgesamt.
Das bedeutet:
- Auch Wochenenden, Krankheit und Urlaub zählen mit.
- Arbeiten mehrere Beschäftigte nacheinander am selben Projekt, addieren sich ihre Einsatztage (Beispiel: Sie schicken 3 Mitarbeitende nacheinander auf eine Baustelle: 3 + 4 + 2 Tage = 9 Tage. Das Projekt überschreitet die 8-Tage-Grenze. Sie müssen melden.)
- Läuft ein Projekt über mehrere Monate, müssen Sie die Gesamtdauer angeben.
Tipp: Wenn nicht sicher ist, ob Sie unter der 8-Tage-Grenze bleiben, melden Sie das Projekt vorsorglich an. Sonst drohen rückwirkende Nachforderungen.
Diese Angaben verlangt das Portal:
- Projekt- und Einsatzzeitraum
- Auftraggeber und Auftragnehmer:innen
- Vor- und Nachnamen der Mitarbeitenden
- Ausweisnummern und ausgeübte Berufe
Sie müssen 2 Personen benennen:
- Eine Kontaktperson in Spanien, die mit den Behörden kommuniziert
- Eine arbeitsrechtliche Ansprechperson für die entsendeten Mitarbeitenden (z. B. Teamleitung oder Projektverantwortliche:r)
Weitergehende Meldepflicht bei Baustellen-Einsätzen
Geht es um Tätigkeiten auf einer Baustelle oder in einer Industriehalle? Dann müssen Sie zusätzlich einen Antrag stellen, um sich in das Arbeitssicherheitsregister (REA) eintragen zu lassen.
Gut zu wissen: Ley45 bietet eine Sprachauswahl, unter anderem auch Englisch und Französisch, an. Nach der Registrierung oder Anmeldung können Sie die Sprache auf Englisch umstellen, sodass die Benutzerführung sowie Hilfetexte in englischer Sprache verfügbar sind.
Mehr Infos und regionale Ansprechpartner
- Englischsprachige Infos zur Entsendung und zu regional geltenden Tarifbestimmungen finden Sie auf der Website des spanischen Arbeitsministeriums.
- Dort sind auch die Ansprechpartner:innen in den Regionen ("Subdirecciones de trabajo") hinterlegt.
- Weitere Infos zur Entsendung nach Spanien finden Sie in unserer
Länderübersicht
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