Bis zum 30. Juni 2023 lag der monatliche unpfändbare Grundbetrag bei 1.330,16 Euro. Im Bundesgesetzblatt wurden die neuen Werte veröffentlicht: Der Grundbetrag wurde zum 1. Juli 2023 auf 1.402,28 Euro erhöht. 

Die neuen Pfändungsfreigrenzen zum Download

Die "Bekanntmachung zu den Pfändungsfreigrenzen 2023 nach § 850c der Zivilprozessordnung", auch "Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung" genannt, wurde im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Die Bekanntmachung enthält die neuen Pfändungsfreibeträge in einer umfangreichen Tabelle. Denn pro Gehaltsstufe gelten bestimmte Pfändungsgrenzen - je nachdem für wie viele Angehörige eine Unterhaltspflicht besteht. 

Das Bundesjustizministerium hat dazu die ausführliche Broschüre "Pfändungsfreigrenzen für Arbeitseinkommen" erstellt. Auch diese enthält alle neuen Werte.

Zum Hintergrund: Die Pfändungsfreigrenzen steigen, da innerhalb des Steuerentlastungsgesetzes auch der steuerliche Grundfreibetrag das Steuerjahr 2023 auf 10.908 Euro gestiegen ist (Steuerjahr 2022: 10.347 Euro). 

Was sich auf die Pfändungsfreigrenze auswirken kann: Nettolohn und Unterhaltspflicht

Durch Pfändungsfreigrenzen soll sichergestellt werden, dass verschuldete Arbeitnehmerinnen und -nehmer trotz Gehaltspfändung noch laufende Kosten wie z. B. die Miete, Essen und Strom zahlen können. Neben dieser Existenzsicherung sollen aber weiterhin auch gesetzliche Verpflichtungen wie Unterhaltszahlungen möglich sein. 

Das bedeutet: Die Pfändungsfreigrenzen richten sich nicht nur nach dem Nettolohn - entscheidend ist auch die Anzahl an Personen, für die eine Unterhaltspflicht besteht. Kommen unterhaltsberechtigte Personen dazu, erhöht sich daher der Pfändungsfreibetrag. 

Pfändungsschutz: Welcher Teil des Lohns darf nicht gepfändet werden?

Nicht alle Anteile des Lohns dürfen gepfändet werden. Davon ausgenommen sind zum Beispiel: Erziehungsgelder, Aufwandsentschädigungen oder Gefahrenzulagen. Es gelten außerdem Sonderregelungen, sobald Unterhaltszahlungen vollstreckt werden müssen. Die Regelungen zum Pfändungsschutz sind in der Zivilprozessordnung festgehalten ( § 850 ff. ZPO ).

Wie lange gelten die Pfändungsfreigrenzen?

Die neuen Pfändungsfreigrenzen gelten vom 1. Juli 2023 bis zum 30. Juni 2024. 

Weitere Infos

Möchten Sie wissen, welche Fristen für Arbeitgeber gelten? Oder wann eine Lohnpfändung rechtmäßig ist? Dann helfen Ihnen unsere häufigsten Fragen und Antworten zu diesem Thema weiter. 

Und in TK-Lex finden Sie die wichtigsten Infos zum Thema in der Übersicht Pfändung von Lohn und Gehalt .