Damit Sie für Ihren gesetzlich versicherten Arbeitnehmer über den Datenaustausch Entgeltersatzleistung (DTA EEL) eine Vorerkrankungsanfrage bei der Krankenkasse stellen können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, die Sie weiter unten finden. Per Telefon dürfen wir Ihnen keine Auskünfte zu Vorerkrankungen geben.

Weitere Details

Hinweis: Wir dürfen Ihnen per Telefon keine Auskünfte über Vorerkrankungen geben. Bitte nutzen Sie den DTA EEL mit dem Abgabegrund 41.

Die Anfrage ist nur dann zulässig, wenn die folgenden Voraussetzungen zutreffen:

  • AU bestätigt: Für die aktuelle Arbeitsunfähigkeit liegt Ihnen eine Bestätigung der Krankenkasse vor.
  • In den letzten 6 Monaten schon mal deswegen krank: Der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin ist im letzten halben Jahr wahrscheinlich schon einmal wegen derselben Erkrankung arbeitsunfähig gewesen: In den letzten sechs Monaten vor Beginn der aktuellen Arbeitsunfähigkeit liegt mindestens eine bescheinigte potentielle Vorerkrankung in Bezug auf die aktuelle Arbeitsunfähigkeit vor.
  • Dauer ist mindestens 30 Tage: Die zusammengerechneten Zeiten der anzufragenden Arbeitsunfähigkeiten - die aktuelle eingerechnet - betragen mindestens 30 Tage.

Dauer berechnen, wenn noch kein Ende angegeben

Ist im Entgeltabrechnungssystem für die aktuelle Arbeitsunfähigkeit (AU) kein Enddatum erfasst? Dann beziehen Sie die AU-Zeit so in die Prüfung der 30-Tages-Frist ein: Sie verlängern die aktuelle Arbeitsunfähigkeit um eine Woche ab dem Tagesdatum.