Damit Sie für Ihren gesetzlich versicherten Arbeitnehmer eine Vorerkrankungsanfrage bei der Krankenkasse stellen können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein: Beispielsweise muss ein Nachweis für die Arbeitsunfähigkeit vorliegen und bestimmte Fristen müssen erfüllt sein.
Weitere Details
Die Anfrage ist nur dann zulässig, wenn die folgenden Voraussetzungen zutreffen:
- Für die aktuelle Arbeitsunfähigkeit liegt ein Nachweis vor.
- Der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin ist im letzten halben Jahr wahrscheinlich schon einmal wegen derselben Erkrankung arbeitsunfähig gewesen: In den letzten sechs Monaten vor Beginn der aktuellen Arbeitsunfähigkeit liegt mindestens eine bescheinigte potentielle Vorerkrankung in Bezug auf die aktuelle Arbeitsunfähigkeit vor.
- Die zusammengerechneten Zeiten der anzufragenden Arbeitsunfähigkeiten - die aktuelle eingerechnet - betragen mindestens 30 Tage.
Ist im Entgeltabrechnungssystem für die aktuelle Arbeitsunfähigkeit (AU) kein Enddatum erfasst, beziehen Sie die AU-Zeit so in die Prüfung der 30-Tages-Frist ein: Sie verlängern die aktuelle Arbeitsunfähigkeit um eine Woche ab dem Tagesdatum.