Die Pflegezeit kann als Pflichtbeitragszeit in der Rentenversicherung gewertet werden. Dafür muss ein Arbeitnehmer seinen Angehörigen mindestens 14 Stunden wöchentlich pflegen. Der Angehörige muss außerdem Leistungen aus der Pflegeversicherung erhalten. 

Weitere Details

Wie Sie als Arbeitgeber in der Pflegezeit die Beiträge berechnen und welche Meldungen Sie abgeben müssen, lesen Sie in unserem Beratungsblatt Pflegezeit (PDF, 73 kB) . Informationen zur Familienpflegezeit finden Sie außerdem in TK-Lex und beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA).