StartseiteSozialversicherungVersicherungPflegezeitWas ist die "bezahlte Pflegezeit" und wer trägt die Kosten?
Was ist die "bezahlte Pflegezeit" und wer trägt die Kosten?
Beschäftigte können sich für bis zu zehn Arbeitstage von der Arbeit freistellen lassen, um akut die Pflege eines nahen Angehörigen zu organisieren. In dieser Zeit zahlen Sie als Arbeitgeber in der Regel kein Entgelt. Stattdessen haben pflegende Angehörige Anspruch auf Pflegeunterstützungsgeld.Schnellzugriff
Beratungsblatt Pflegezeit
PflegeunterstützungsgeldDas Pflegeunterstützungsgeld beträgt 90 Prozent des ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts bzw. 100 Prozent bei Einmalzahlungen in den letzten zwölf Kalendermonaten. Träger der Leistung ist die gesetzliche Pflegeversicherung des oder der Angehörigen.Weitere InformationenWie Sie als Arbeitgeber in der Pflegezeit die Beiträge berechnen und welche Meldungen Sie abgeben müssen, lesen Sie in unserem Beratungsblatt Pflegezeit (
PDF, 216 kB)
. Informationen zur Familienpflegezeit finden Sie außerdem bei TK-Lex und beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA).
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