Arbeitnehmer haben seit 2015 das Recht auf eine bezahlte Pflegezeit, wenn sie einen nahen Angehörigen pflegen müssen. Für die kurzfristige Auszeit kommt nicht der Arbeitgeber auf, sondern die gesetzliche Pflegeversicherung des Angehörigen. 

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Die Pflegeversicherung zahlt 90 Prozent des ausbleibenden Nettoeinkommens. Vor 2015 war die Pflegezeit unbezahlt.

Wie Sie als Arbeitgeber in der Pflegezeit die Beiträge berechnen und welche Meldungen Sie abgeben müssen, lesen Sie in unserem Beratungsblatt Pflegezeit (PDF, 73 kB) . Informationen zur Familienpflegezeit finden Sie außerdem in TK-Lex und beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA).