Explodierende Arzneimittelpreise, aber wenig Innovationen für Pharmastandort Deutschland
Interview aus Bayern
Die Ausgaben für Arzneimittel in Deutschland - auch in Bayern - kennen seit Jahren nur eine Richtung: nach oben. Betrug der Nettoumsatz bei den Arzneimitteln in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) in Deutschland im Jahr 2019 rund 41 Milliarden, so waren es im Jahr 2024 über 55 Milliarden Euro.
Auch in Bayern sind die Steigerungsquoten ähnlich. Von rund sechs Milliarden Euro im Jahr 2019 auf fast 8,5 Milliarden im Jahr 2024. Damit wird inzwischen jeder sechste Beitragseuro in der GKV für die Arzneimittelversorgung ausgegeben.
Tim Steimle, Apotheker und Leiter des Fachbereichs Arzneimittel der Techniker Krankenkasse, spricht im folgenden Interview über Kostensteigerungen bei Medikamenten, den Beitrag der Pharmaindustrie zum Wirtschaftsstandort Deutschland, die angebliche Innovationskraft im Arzneimittelsektor und über das verbesserte Lieferklima im Generika-Markt.
Tim Steimle
TK: Warum explodieren die Ausgaben und wieso gelingt es nicht, die Steigerungen im Arzneimittelbereich auf ein vernünftiges Maß zu begrenzen?
Tim Steimle: Vor allem die patentgeschützten Arzneimittel sind ein Kostentreiber in der GKV. Obwohl sie nur knapp sieben Prozent der abgegebenen Packungen ausmachen, verursachen sie mehr als die Hälfte Arzneimittelausgaben bei den gesetzlichen Kassen. Beim Blick auf die zehn umsatzstärksten Einzelprodukte, die im Jahr 2024 einen durchschnittlichen Apothekenverkaufspreis von jeweils knapp 4.300 Euro erzielten, wird das besonders deutlich. Diese hatten nur einen Anteil von einem Prozent an den abgegebenen Packungen, verursachten aber über elf Prozent der Arzneimittelausgaben in der GKV.
Vor allem die patentgeschützten Arzneimittel sind ein Kostentreiber in der GKV.
Patentgeschützte Arzneimittel: Kosten vs. Verbrauch
TK: Insbesondere die neuen Arzneimittel treiben also die Preise nach oben. Wie steht es dabei um die Innovationskraft? Ist hier ein Anstieg zu verzeichnen, der die hohen Preise rechtfertigen könnte?
Steimle: Seit rund 15 Jahren gibt es das Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz (AMNOG). Dieses Gesetz sieht unter anderem eine Bewertung vor, ob das neue Arzneimittel für die Patientinnen und Patienten einen größeren Nutzen hat als die aktuelle Standardtherapie. Würde man die AMNOG-Ergebnisse im Hinblick auf das Ausmaß des Zusatznutzens neuer Arzneimittel in Schulnoten übersetzen, so ergäbe dies die Note 4,1. Das entspricht der Note "ausreichend". Dennoch können die Pharmahersteller in den ersten sechs Monaten des Markteintritts praktisch einen Preis verlangen, den sie selbst intransparent festlegen.
Nachdem der Gemeinsame Bundesausschuss, kurz G-BA, einen Nutzenbewertungsbeschluss gefasst hat, können die Kassen in die Preisverhandlungen einsteigen. Verlaufen diese regulär, gilt der verhandelte Preis rückwirkend ab dem siebten Monat der Markteinführung. Bis dahin kann die Pharmaindustrie hohe Einnahmen zulasten der Solidargemeinschaft erzielen. Langfristig kann dies die finanzielle Stabilität unseres Solidarsystems erheblich belasten.
TK: Politische Initiativen für den Pharmastandort Deutschland betonen stets, wie wichtig die Pharmaindustrie für die Wirtschaftskraft hierzulande ist. Wenn also die schwache Innovationskraft die hohen Preise nicht rechtfertigen kann, nützen diese dann wenigstens dem Wirtschafts- und Produktionsstandort Deutschland?
Steimle: Die Pharmaindustrie erwirtschaftet in Deutschland circa 0,8 Prozent der gesamten nationalen Bruttowertschöpfung (BWS). Damit liegt sie im europäischen Vergleich lediglich auf Platz sieben. Gleichzeitig ist Deutschland bei den Arzneimittelausgaben pro Kopf unangefochten an der Spitze Europas. Diese Diskrepanz verdeutlicht, dass in einer global vernetzten Industrie hohe Arzneimittelausgaben nicht zwangsläufig zu einer erfolgreichen Wirtschaftspolitik führen.
Deutschland Spitzenreiter bei Arzneimittel-Ausgaben
In einer global vernetzten Industrie führen hohe Arzneimittelausgaben nicht zwangsläufig zu einer erfolgreichen Wirtschaftspolitik.
TK: Wie hoch wäre das Einsparpotenzial, wenn Deutschland die Arzneimittelpreise an das Niveau der führenden Industrienationen anpassen würde? Wie würde sich das auf die Beitragssätze in der GKV auswirken?
Steimle: Bereits bei den 30 umsatzstärksten Medikamenten ließen sich durch Anpassungen der Preise an den internationalen Vergleich jährlich über vier Milliarden Euro an GKV-Arzneimittelausgaben einsparen. Das würde die Beitragszahlenden in der GKV stark entlasten. Hohe Arzneimittelpreise retten keinen Produktionsstandort - gefährden aber Finanzierbarkeit der Versorgung.
TK: Welche weiteren Einsparmöglichkeiten, die sich nicht auf das Versorgungsniveau auswirken, gibt es aus Ihrer Sicht noch? Wie würde das die beitragszahlenden GKV-Mitglieder und deren Arbeitgeber finanziell zu entlasten?
Steimle: Drei kurzfristige Maßnahmen würden die GKV jährlich um bis zu elf Milliarden Euro entlasten: Ein Absenken der Umsatzsteuer auf Arzneimittel von derzeit 19 Prozent auf den ermäßigten Satz von sieben Prozent könnte bis zu sieben Milliarden Euro einsparen. Den Herstellerabschlag für Patentarzneimittel von sieben auf 17 Prozent zu erhöhen, brächte etwa weitere drei Milliarden Euro jährlich. Noch eine Milliarde Euro könnten sogenannte Arzneimittel-Fokuslisten einsparen. Diese Listen würden den Krankenkassen durch wirkstoffübergreifende Rabattvertragslogiken ermöglichen, unter pharmakologisch-therapeutisch vergleichbaren Arzneimitteln einzelne Präparate zur bevorzugten Versorgung ihrer Versicherten auszuwählen.
Drei kurzfristige Maßnahmen würden die GKV jährlich um bis zu elf Milliarden Euro entlasten.
TK: Bei den sogenannten Generika, also den patentfreien Arzneimitteln, können die Krankenkassen Rabattverträge schließen. Diese Verträge werden oft für Lieferengpässe bei Medikamenten verantwortlich gemacht. Stimmt das?
Steimle: Rabattverträge sind ein wirksames und nachhaltiges Instrument. Alle daran beteiligten Akteure haben davon Vorteile. Der pharmazeutische Unternehmer profitiert von indirekten Abnahmegarantien und erhält mehr Planungssicherheit. Die Krankenkassen erzielen durch das Bieterverfahren relevante Einsparungen, die dem Gesundheitssystem zugutekommen. Gerade die Rabattverträge tragen also - anders als gerne behauptet wird - zu einer zuverlässigen Arzneimittelversorgung bei.
Seit 2023 ist außerdem für Rabattarzneimittel ein mindestens sechs-monatiges Vorratslager verpflichtend, welches helfen kann, Lieferengpässe abzumildern oder ganz zu vermeiden. Das ist ein erster richtiger Schritt hin zur Weiterentwicklung der Rabattverträge zu Lieferverträgen. Die TK hat vergangenes Jahr den zweiten Lieferklima-Report erstellt. Der erste Report erschien 2023. Beide Berichte zeigen, dass sich Lieferengpässe hauptsächlich im rabattfreien Markt abspielen.
TK: Als im Winter vor drei Jahren nach Ende der coronabedingten Lockdowns und der strengen Hygienemaßnahmen die Atemwegsinfektionen stark anstiegen, waren einige Medikamente nicht ausreichend verfügbar. Die Politik handelte schnell und brachte das Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz, kurz ALBVVG, auf den Weg. Hat sich dieses Gesetz bewährt? Wie beurteilen Sie das Lieferklima aktuell?
Steimle: Gemeinsam mit meinen Kolleginnen und Kollegen habe ich im vergangenen Jahr die Lagerbestände von sechs verschiedenen Rabattpartnern geprüft, die zusammen mehr als die Hälfte unserer Rabattarzneimittel bereitstellen. Mein Fazit lautet: Das ALBVVG wirkt. Der gesetzlich vorgeschriebene Mindestvorrat wird bereits zu etwa 80 Prozent eingehalten. Das heißt nicht, dass für die restlichen 20 Prozent Lieferschwierigkeiten bestehen. Ganz im Gegenteil. Wie der TK-Lieferklima-Report zeigt, sind 99,7 Prozent aller Arzneimittel direkt verfügbar. Diese Relation darf man bei der oft angstgeführten Diskussion um Arzneimittelverfügbarkeiten nie aus den Augen verlieren. Dennoch arbeiten wir daran, dies noch weiter zu optimieren.
TK: Welche Maßnahmen und Modelle könnten das Lieferklima aus Ihrer Sicht noch verbessern?
Steimle: Bei besonders relevanten Wirkstoffen schlägt die TK beispielsweise ein regionales Mehrpartner-Modell vor, in welchem drei exklusive Zuschläge in drei Regionen verteilt werden. Somit kombiniert das Modell die Vorteile der Planbarkeit aus dem Ein- mit den Marktabdeckungsvorteilen des Mehr-Partnermodells: Fällt bei einem Wirkstoff ein Lieferpartner aus, können die beiden anderen Partner sanktionsfrei auf ihre Mindestreserven zurückgreifen, um so die Ausfallregion zu unterstützen.
Außerdem sollte das Rabattverbot für Kinderarzneimittel nochmals überarbeitet werden. Gerade diese vulnerable Gruppe muss von gesetzlichen Mindestvorräten, die wir aktuell nur in Rabattverträgen finden, profitieren können.
Weitere Informationen zum Thema Zukunft der Arzneimittelversorgung gibt es online.