Digitale Gesundheitsanwendungen
Position
Damit Versicherte optimal mit Digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA) versorgt werden können, fordert die TK vier Änderungen bei den Apps auf Rezept.

Seit Oktober 2020 können Ärztinnen und Ärzte Apps auf Rezept verschreiben. Deutschland ist weltweit das erste Land, in dem die Kosten für die digitalen Helfer durch die gesetzliche Krankenversicherung übernommen werden. DiGA bieten große Chancen für die Gesundheitsversorgung, denn sie helfen Patientinnen und Patienten, Krankheiten zu erkennen, zu überwachen und zu behandeln. Damit DiGA sich im deutschen Gesundheitswesen erfolgreich etablieren können, müssen vier Änderungen umgesetzt werden:
- Wirksamere Mechanismen zur Regulierung des Preisniveaus im ersten Jahr durch eine weitere Anpassung der Rahmenvereinbarung hinsichtlich der Höchst- und Schwellenpreise.
- Die Erprobungsphase einer DiGA darf nur in Ausnahmefällen und mit aussagekräftiger Begründung verlängert werden.
- Abbau bestehender Evidenzlücken und dafür die Durchführung weiterer anwendungsbegleitender Studien nach Markteintritt, um den realen Wert der Digitalen Gesundheitsanwendung abschätzen zu können
- Verpflichtung der Hersteller zur Analyse der DiGA in Hinsicht auf Nutzungshäufigkeit und Compliance, so dass eine Anpassung der DiGA an die Bedürfnisse der Nutzerinnen und Nutzer möglich wird.
Die ausführliche Position der TK zu den Apps auf Rezept:
TK-Position zu Digitalen Gesundheitsanwendungen
Der DiGA-Report zieht ein Resümee, wie die Digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA) im Gesundheitssystem angekommen sind.
Apps auf Rezept: Für welche Anwendungsgebiete wurden sie verschreiben