Dass die TK große Chancen in der Digitalisierung sieht, ist kein Geheimnis. Das Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GDNG) und das Gesetz zur Beschleunigung der Digitalisierung (DigiG) sind in Kraft getreten und eröffnen ganz neue Möglichkeiten in der Versorgung. Damit kommt neuer Schwung in die Digitalisierung des Gesundheitswesens. Doch welche Chancen bieten die neuen Gesetze für die Versicherten der TK und insbesondere für das Saarland?

ePA birgt viele Vorteile

Mit dem Opt-Out-Verfahren bekommt die elektronische Patientenakte (ePA) endlich Rückenwind. Die ePA steht damit standardmäßig allen Versicherten zur Verfügung und kann sich so im Versorgungsalltag etablieren. Ärztinnen und Ärzte können mit ihrer Hilfe auf vorherige Befunde und die aktuelle Medikation zurückgreifen. Dadurch werden Doppeluntersuchungen vermieden und die Arzneimittel-Therapiesicherheit für Patientinnen und Patienten wird erhöht. Außerdem haben die Versicherten endlich Zugriff auf all ihre eigenen Gesundheitsdaten und können Diagnosen und Verordnungen transparent nachvollziehen.

Stärkung der Telemedizin

Zudem wird die Telemedizin gestärkt, was auch im Saarland einige Vorteile mit sich bringt. Durch die Aufhebung der Obergrenze für telemedizinische Behandlungen können Ärztinnen und Ärzte vermehrt auf diese Möglichkeit setzen. Außerdem kann Telemedizin dazu beitragen, dass die Versorgung auch im ländlichen Raum weiterhin qualitativ hochwertig sichergestellt werden kann.

Stefan Groh

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Leiter der TK-Landesvertretung Saarland

Die Telemedizin erleichtert aber insgesamt den Zugang zu Ärztinnen und Ärzten. Menschen, die nicht mehr so mobil sind oder aus anderen Gründen keine Termine in Praxen wahrnehmen können, profitieren von den neuen Möglichkeiten. Mit dem Wegfall von Fahr- und Wartezeiten sind Termine so für alle Beteiligten auch besser planbar.

Das Potenzial von Gesundheitsdaten wird nutzbar

Mit dem GDNG wird das Potenzial der Gesundheitsdaten für die Patientinnen und Patienten endlich in den Mittelpunkt gerückt. Die an vielen Stellen erhobenen Daten bieten nur dann einen Mehrwert, wenn sie auch für die Versorgung zur Verfügung stehen. Hier bringt das Gesetz entscheidende Änderungen. So können Präventions- und Versorgungsangebote individuell am Bedarf der Versicherten ausgerichtet werden.

Forschung profitiert

Auch für die Forschung halten die neuen Regelungen entscheidende Änderungen bereit: Gibt es keinen Widerspruch der oder des Versicherten, werden die Daten der ePA anonymisiert oder pseudonymisiert für Forschungszwecke zugänglich gemacht. Davon profitieren einerseits die Forschungseinrichtungen, im Saarland etwa das Helmholtz-Institut für Pharmazeutische Forschung Saarland (HIPS), aber auch die Versicherten. Mit den zu erwartenden Datenmengen steht den forschenden Unternehmen erstmals ein riesiger Datenschatz zur Verfügung, dem bei Neu- und Weiterentwicklungen, beispielsweise in der Pharmazie, eine entscheidende Rolle zukommen kann.

Insgesamt kann man nur festhalten, dass die Weiterentwicklung des Gesundheitswesens durch das DigiG und das GDNG endlich wieder an Schwung gewinnt. Das kann nur im Sinne aller Beteiligten sein. Luft nach oben, bleibt aber auch weiterhin.