Gesundheitsdaten sind besonders sensibel und schützenswert. Doch sie bieten auch große Chancen für die Versorgung der Versicherten und für die Prävention.

Stefan Groh

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Leiter der TK-Landesvertretung Saarland

Schon heute erhalten die Krankenkassen durch Abrechnungsdaten von Arztpraxen, Krankenhäusern und weiteren Leistungserbringern große Datenmengen. Diese Routinedaten könnten zu einer besseren Versorgung der Versicherten beitragen. Dazu müssten diese intelligent verknüpft und ausgewertet werden. In einem ersten Schritt benötigt es aber aktuellere Daten. Denn gerade auf die Abrechnungsdaten niedergelassener Ärztinnen und Ärzte warten Krankenkassen wegen der historisch überkommenen quartalsweisen Abrechnung teilweise bis zu neun Monate. Diese Verzögerung ist völlig überholt. Die Daten sollten daher, wie auch im Krankenhausbereich üblich, täglich übermittelt werden.

PDSG ein erster Schritt

Wichtig ist, dass wir als Krankenkasse diese Daten dann zum Wohle der Patienten nutzen dürfen. Ein erster Schritt dazu ist das in Kraft getretene Patientendaten-Schutz-Gesetz (PDSG). Nach Einwilligung der Versicherten dürfen Krankenkassen diesen passgenau Versorgungsangebote machen - beispielsweise basierend auf Abrechnungsdaten. So können beispielsweise entsprechende Coachings oder Zweitmeinungsverfahren empfohlen werden.

Es ist gut und wichtig, dass auch die Politik das Thema Datennutzung auf der Agenda hat. So hat die Ampelregierung im Koalitionsvertrag ein Gesundheitsdatennutzungsgesetz angekündigt, was wir vonseiten der TK sehr begrüßen. Wichtig ist, dass nicht nur die Forschung auf die Daten zugreifen kann, sondern auch die Krankenkassen, damit die Versicherten davon profitieren.

Krankenkassen brauchen Zugriff auf Datenspenden

So ist es aktuell nicht vorgesehen, dass Krankenkassen auf Datenspenden aus der elektronischen Patientenakte zugreifen können. Das ist aus meiner Sicht paradox, denn Krankenkassen sind als Körperschaften des öffentlichen Rechts dem Wohl der Patientinnen und Patienten verpflichtet. Wir verwalten die Gelder unserer Versicherten und wollen diese möglichst effizient zum Wohle unserer Kundinnen und Kunden einsetzen. Daher können Krankenkassen als eine Art Treuhänder für diese Daten dienen und auf Wunsch der Versicherten für ihre Gesundheit verwenden.

Die Chancen, die die Nutzung digitaler Gesundheitsdaten für den Schutz von Leben und Gesundheit der Menschen eröffnet, überwiegen bei weitem die Risiken. Es wäre fahrlässig und ethisch bedenklich, diese Chancen nicht zu nutzen. Sachverständigenrat Gesundheit

Diese Position wird auch vom Sachverständigenrat Gesundheit gestützt. In einem Gutachten, das im März 2021 erschienen ist, heißt es: "Die Chancen, die die Nutzung digitaler Gesundheitsdaten für den Schutz von Leben und Gesundheit der Menschen eröffnet, überwiegen bei weitem die Risiken. Es wäre fahrlässig und ethisch bedenklich, diese Chancen nicht zu nutzen."

Vom Datenschutz zum Patientenschutz

Wie wichtig dieser Schritt ist, hat auch die Pandemie gezeigt. Wir mussten uns in Deutschland häufig auf Daten und Auswertungen anderer Staaten verlassen. Daher müssen wir vom Datenschutz mehr zum Patientenschutz übergehen, was nicht bedeutet, dass der Datenschutz insgesamt vernachlässigt werden darf. Patientinnen und Patienten haben das Recht darauf, dass die Daten, die ja existieren und erfasst werden, auch zu ihren Gunsten genutzt werden. Schließlich herrscht in der Wissenschaft Einigkeit, dass eine sichere Datennutzung im Gesundheitswesen zu einer besseren Versorgung der Versicherten führt.