Die TK fördert Selbsthilfeorganisationen und Selbsthilfekontaktstellen in Bayern gezielt. Auf dieser Seite erfahren Sie, wie Sie Fördermittel für Ihre Projekte beantragen und welche Voraussetzungen gelten.

Wer kann Fördermittel beantragen?

Die TK unterstützt in Bayern Selbsthilfeorganisationen und Selbsthilfekontaktstellen mit kassenindividueller Projektförderung nach § 20h SGB V. Wir beraten Sie bei der Planung Ihres Projekts und schaffen die finanziellen Rahmenbedingungen, damit Sie sich auf die wertvolle Arbeit mit den Betroffenen konzentrieren können.

Ihr Weg vom Projekt zur Förderung

Egal, ob Sie bereits einen detaillierten Projektplan entwickelt haben oder sich noch in der ersten Ideenphase befinden: Wir unterstützen Sie gerne beratend bei der Ausarbeitung Ihres Vorhabens und beantworten alle Ihre Fragen rund um die Antragsstellung.

Fristen und Bearbeitungszeiten

Reichen Sie Ihren Förderantrag zur Selbsthilfeförderung in Bayern bitte bis spätestens 31. März des jeweiligen Förderjahres ein. So können wir Ihr Projekt rechtzeitig prüfen und über die finanzielle Unterstützung entscheiden. Sollten Sie unterjährig weitere Ideen entwickeln, melden Sie sich bitte trotzdem gern bei uns - wir besprechen gemeinsam die Möglichkeiten einer Förderung.

So nehmen Sie Kontakt mit uns auf

Lassen Sie uns gemeinsam klären, wie wir Ihr Projekt bestmöglich unterstützen können. Wir freuen uns auf Ihren Anruf oder Ihre Nachricht:

TK-Landesvertretung Bayern
Herr Martin Tino Stemmler
Postfach 80 18 28
81618 München
Telefon 089 - 490 69-638
E-Mail martin.tino.stemmler@tk.de

Weitere allgemeine Hinweise zur Selbsthilfeförderung finden Sie online.

Unterlagen und Formulare zur Selbsthilfeförderung

Um Ihren Antrag schnell und korrekt stellen zu können, finden Sie hier die benötigten Dokumente: 

Für landesweite Selbsthilfeorganisationen

Die Formulare und ergänzende Hinweise werden vom Verband der Ersatzkassen e.V. bereitgestellt.

Für Selbsthilfekontaktstellen

Aufgrund technischer Einschränkungen können wir diese Formulare derzeit nicht zum Download anbieten. Bitte senden Sie uns eine kurze Nachricht - wir lassen Ihnen die Unterlagen umgehend per E-Mail zukommen.

Transparenzliste: geförderte Selbsthilfeorganisationen in Bayern

Vertrauen ist die Basis einer guten Partnerschaft. Deshalb legen wir offen, welche Projekte wir unterstützen. Im Jahr 2026 hat die TK die Selbsthilfe in Bayern mit insgesamt 54.648 Euro unterstützt. In unserer Transparenzliste sehen Sie, welche Selbsthilfeorganisationen und Projekte gefördert wurden. 
Wir danken allen Organisationen für die wertvolle Arbeit, die täglich geleistet wird.

Selbst­hil­fe­or­ga­ni­sa­tio­nen, die 2026 geför­dert wurden

PDF, 114 kB Downloadzeit: eine Sekunde

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

1. Wer kann Fördermittel im Rahmen der Selbsthilfeförderung bei der TK in Bayern beantragen?

Wir fördern Selbsthilfeorganisation auf Landesebene sowie Selbsthilfekontaktstellen. Die Unterstützung erfolgt im Rahmen der kassenindividuellen Projektförderung.

2. Was ist der Unterschied zwischen kassenindividueller Projektförderung und kassenartenübergreifender Pauschalförderung?

Der wesentlichste Unterschied liegt in der Art des Vorhabens: Die kassenindividuelle Projektförderung ist für Projekte gedacht, die nicht wiederkehrend sind, also neue Impulse setzen oder einmalige Vorhaben realisieren. Gerne beraten wir Sie in einem persönlichen Gespräch dazu, in welche Kategorie Ihr Vorhaben fällt.

3. Welche Rahmenvorgaben gelten für die Projektförderung nach § 20h SGB V?

Für die Vergabe von Fördermitteln gelten bestimmte Rahmenbedingungen. Die zentralen Vorgaben finden Sie im "Leitfaden zur Selbsthilfeförderung". Zusätzlich gibt es spezifische Nebenbestimmungen der TK, die wir Ihnen in einem separaten Hinweisblatt zur Verfügung stellen.

4. Wie lange dauert die Bearbeitung meines Antrags?

Sobald uns alle Unterlagen vollständig vorliegen, prüfen wir Ihr Vorhaben sorgfältig. Da uns die Qualität der Beratung wichtig ist, kann die Bearbeitungszeit je nach Aufkommen variieren - wir melden uns jedoch spätestens innerhalb von drei Monaten.