TK: Die Idee hinter SaN ist lange vor der nun geplanten bundesweiten Reform der Notfallversorgung entstanden. Ist das Projekt durch das Berliner Gesetzesvorhaben nun zumindest ein Stück weit obsolet? 

Armin Beck: Unser SaN-Projekt setzt bereits heute um, was die Notfallreform anstrebt: die Vernetzung unserer Akutleitstelle 116 117 mit den Rettungsdienstleitstellen 112. Was im Gesetz so einfach klingt, war in der Praxis ein mehrjähriger Prozess. Wir sind hier bereits einen Schritt voraus - ähnlich wie bei der Integration des Ersteinschätzungstools im Rettungsdienst. Denn wo Digitalisierung sinnvoll ist, müssen oft dicke Bretter gebohrt werden: Die bestehende Technik lässt sich nicht ohne Weiteres vernetzen.

Armin Beck

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Stellvertretender Vorsitzender der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Hessen

TK: Wie kann dieses regionale Projekt nun sinnvoll in die bundesweite Notfallreform eingebettet werden?

Beck: Die im SaN-Projekt etablierten technischen und prozessualen Lösungen sind zwar regional entwickelt und umgesetzt worden. Doch die Konzeption geht weit über die Pilotregionen hinaus - sie ist von Anfang an für ganz Hessen, teils sogar bundesweit gedacht. Bei der Entwicklung haben wir stets aktuelle Bundestrends und die gesundheitspolitische Diskussion im Blick behalten. 

Zentrale Bausteine, wie die Schnittstelle zwischen 116117 und 112, die Ersteinschätzung als Steuerungsbasis - auch am gemeinsamen Tresen im Krankenhaus - oder durchgängige Prozesse, die eine Patientenidentifikation ohne Klartextdaten ermöglichen, sind unserer Einschätzung nach eins zu eins auf die bundesweite Notfallreform übertragbar. 

Zentrale Bausteine sind eins zu eins auf die bundesweite Notfallreform übertragbar. Armin Beck

Die Frage ist vielmehr: Wie starr werden die Vorgaben aus Berlin sein? Ein verbindlicher bundeseinheitlicher Standard wäre hier durchaus hilfreich gewesen - etwa bei der Schnittstelle 116117 und 112.

TK: Wie versuchen Sie in den drei Pilotregionen noch mehr Praxen für die Teilnahme am Projekt zu gewinnen? Hat sich das Konzept der freiwilligen Partnerpraxen aus Ihrer Sicht bewährt? 

Beck: Unser Netz an Partnerpraxen ist selbstverständlich noch ausbaufähig. Wir gehen aktiv auf die Praxen in den Projekt-Landkreisen zu und haben dafür eine weitere Werbeoffensive gestartet. Perspektivisch möchten wir die Terminservicestelle in das System einbinden , um über Akuttermine eine gezielte Steuerung zu erreichen. Technisch ist das derzeit jedoch nicht umsetzbar. 

Perspektivisch möchten wir die Terminservicestelle in das System einbinden. Armin Beck

Zudem hat der Gesetzgeber leider die gesonderte Vergütung für diese Fälle gestrichen und uns damit ein wichtiges Instrument genommen. Hier müssen wir klarstellen: Das Engagement der Praxen - sich mit der neuen Technik, also der Steuerung über IVENA, auseinanderzusetzen und diese in den laufenden Praxisbetrieb zu integrieren - basiert aktuell allein auf Altruismus und der Motivation, Gutes zu tun.

TK: Welche Rückmeldungen zu SaN von Patientinnen und Patienten kommen bei Ihnen an? 

Beck: Einen direkten Kommunikationskanal zu den Patientinnen und Patienten gibt es zwar nicht. Doch die Rückmeldungen, die uns über den Rettungsdienst erreichen, sind durchweg positiv.

TK: Wenn Sie sich drei Punkte wünschen dürften, die im neuen Hessischen Rettungsdienstgesetz und in der Reform der Notfallversorgung unbedingt berücksichtigt werden sollten. Welche wären das?

Beck: Drei Punkte wären aus unserer Sicht unverzichtbar: 

Erstens: Umfängliche Datenschutzerleichterungen. In Akut- und Notfällen geht es vor allem darum, Patientinnen und Patienten schnell zu helfen - nicht darum, den letzten Rest an Daten zu anonymisieren. Steuerungs- und Versorgungsprozesse müssen sinnvoll organisiert werden können.

Zweitens: Zusätzliche Leistungen müssen auch zusätzlich vergütet werden. Gerade bei bereits voll ausgelasteten Haus- und Facharztpraxen können Akutfälle nur dann zwischendurch übernommen werden, wenn dies auch honoriert wird. Zumal eine effiziente Patientensteuerung am Ende sogar Kosten spart. 

Keine utopischen Forderungen wie eine 24/7-Videosprechstunde oder ein 24/7-Hausbesuchsdienst. Armin Beck

Drittens: Es dürfen keine utopischen Forderungen wie eine 24/7-Videosprechstunde oder ein 24/7-Hausbesuchsdienst gestellt werden. Die Niedergelassenen können und werden solche Leistungen neben ihrer regulären Praxistätigkeit nicht erbringen können.

TK: Wenn Sie nach einigen Jahren Bilanz ziehen: Was wäre für Sie persönlich ein Erfolg, an dem Sie festmachen würden, dass SaN wirklich etwas im System verändert hat?

Beck: Für mich wäre SaN dann erfolgreich, wenn wir eine vollständig digitalisierte Patientensteuerung etabliert haben - und die Patientinnen und Patienten dort behandelt werden, wo sie es benötigen. Dadurch entlasten wir die Notfallrettung und die Zentralen Notaufnahmen und schaffen wichtige Versorgungskapazitäten. So wäre die Patientensteuerung für alle Beteiligten optimal umgesetzt.

Dass wir dieses Ziel erreichen, darauf deuten erste Auswertungen mit klarer Tendenz hin - und ich bin sehr optimistisch.

Zur Person:

Armin Beck wurde von der Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Hessen 2022 erstmals zum stellvertretenden Vorstandsvorsitzenden gewählt. Er ist Facharzt für Allgemeinmedizin mit eigener Hausarztpraxis in Hofheim am Taunus. Seit 1998 ist Beck im Hessischen Hausärzteverband (HÄV) aktiv. Von 2013 bis 2015 war er Schatzmeister im Vorstand des HÄV und von 2015 bis 2022 dessen Vorsitzender. Von 2011 bis 2022 war Beck Mitglied der Vertreterversammlung der KV Hessen, zuletzt deren stellvertretender Vorsitzender.