Mainz, 5. März 2024. Wie eine aktuelle Auswertung der Landesvertretung der Techniker Krankenkasse (TK) in Mainz zeigt, ist die Zahl der vermuteten Behandlungsfehler leicht gestiegen. Demnach wandten sich im vergangenen Jahr 266 Versicherte aus Rheinland-Pfalz mit dem Verdacht, dass sie Opfer eines Behandlungsfehlers seien, an die Krankenkasse. Das sind etwa 7,3 Prozent mehr als 2022. In diesem Jahr wurden 248 Fälle vermuteter Behandlungsfehler gemeldet. Bundesweit suchten im Jahr 2023 6.509 Versicherte Unterstützung bei der TK mit dem Verdacht auf einen Behandlungsfehler.

Rund jeder dritte Verdachtsfall erhärtet sich - Dunkelziffer hoch

"Längst nicht bei jedem Verdachtsfall verdichten sich die Hinweise, dass es sich tatsächlich um einen Behandlungsfehler handelt. Etwa bei jedem dritten Fall lässt sich die Vermutung im Laufe der Überprüfung erhärten", erklärt Jörn Simon, Leiter der TK-Landesvertretung in Mainz. "Allerdings müssen wir gleichzeitig von einer hohen Dunkelziffer ausgehen. Wir schätzen, dass auf jeden uns gemeldeten Fall rund 30 nicht gemeldete kommen", so Simon.

Aufteilung nach Facharztgruppen 

Mit 33 Prozent der bundesweiten Fälle ist die Chirurgie die Fachrichtung, bei der die Versicherten die meisten Fehler vermuteten. Mit etwas Abstand folgt die Zahnmedizin/Kieferorthopädie (17 Prozent). Auf den nächsten "Plätzen" finden sich die Allgemeinmedizin und die Geburtshilfe (jeweils acht Prozent) sowie die Orthopädie und Pflegefehler (jeweils sechs Prozent). Auf die Augenheilkunde entfallen vier Prozent der Fehlermeldungen. Die sonstigen Facharztgruppen kommen auf insgesamt 18 Prozent.

Krankenkassen können Versicherte unterstützen

Krankenkassen können ebenfalls ihre Versicherten bei der Prüfung, ob ein Behandlungsfehler vorliegt, unterstützen, indem sie beispielsweise beim Medizinischen Dienst (MD) für die Versicherten kostenfreie Gutachten in Auftrag geben.
Klagt die Krankenkasse gegen die Ärztin beziehungsweise den Arzt oder die Klinik, kann der Patient das Urteil abwarten und danach mit einer persönliche Klage auf Schmerzensgeld tätig werden. Die TK bietet ihren Versicherten außerdem eine Beratungshotline (040 - 46 06 61 21 40) an, einen Wegweiser über Behandlungsfehler ( tk.de; Suchnummer 132622 ) sowie eine Beratungsbroschüre ( Suchnummer 821320 ).

Betroffene leiden meist unter gesundheitlichen Folgen

TK-Landesvertretungsleiter Simon sagt dazu: "Betroffene leiden häufig nicht nur unter den gesundheitlichen Folgen. Oft ist es auch nicht mehr möglich, voll erwerbstätig zu sein. Dies kann eine wirtschaftliche Schieflage zur Folge haben und bedroht letztlich nicht selten die Existenz. Ein Patientenentschädigungs- und Härtefallfond könnte Betroffene schneller und unbürokratischer helfen. Denn auch die Entschädigungszahlungen durch die Haftpflichtversicherungen der Ärzte lassen oft viele Jahre auf sich warten."

Krankenhausreform könnte Zahl der Behandlungsfehler senken

"Es kann immer einmal zu Fehlern kommen. Deshalb ist es wichtig, insbesondere im medizinischen Bereich, eine offene Fehlerkultur zu leben. Gleichzeitig muss es immer das Ziel sein, mögliche Fehlerquellen so weit wie möglich zu minimieren. Durch die geplante Krankenhausreform soll eine stärkere Spezialisierung und eine bessere Arbeitsaufteilung unter den Kliniken dazu führen, dass die Behandlungsqualität erhöht wird. Sollte die umfassende Reform erfolgreich umgesetzt werden, ist es möglich, dass die Zahl der Behandlungsfehler im stationären Bereich zurückgeht", ist der TK-Landeschef überzeugt.