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Das deutsche Gesundheitssystem weist eine Besonderheit auf: Nach dem Prinzip Selbstverwaltung bestimmen die Beitragszahler selbst in den Krankenkassen mit. Wer die Versicherten vertritt, wird alle sechs Jahre über die Sozialwahlen ermittelt. Die ehrenamtlichen Selbstverwalterinnen und Selbstverwalter treffen in der TK die wichtigsten Entscheidungen.

Die nächsten Sozialwahlen finden im Jahr 2023 statt. In der letzten Legislaturperiode hat der Gesetzgeber die Möglichkeit eröffnet, im Rahmen eines Modellprojekts die Einführung von fakultativen Online-Wahlen bei den Sozialversicherungswahlen 2023 zu erproben. Die TK begrüßt das Vorhaben für ein Modellprojekt ausdrücklich und wird an der Online-Wahl teilnehmen. Eine entsprechende Satzungsregelung wurde bereits vom TK-Verwaltungsrat auf den Weg gebracht.

Über 7,4 Millionen TK-Mitglieder waren bei der Sozialwahl 2017 wahlberechtigt - insgesamt gab es rund 51 Millionen Stimmberechtigte.

Das Modellprojekt dient auch dazu, Erfahrungen zu sammeln, ob mit diesen Modellen dauerhaft Online-Wahlen durchgeführt werden können. Ist es erfolgreich, fordert die TK, dass die Online-Option dauerhaft bei zukünftigen Sozialwahlen implementiert wird.

Selbstverständnis der Selbstverwalter

Warum engagieren sich Menschen ehrenamtlich in der Sozialversicherung. Auf dem Unternehmensblog erläutern Mitglieder des TK-Verwaltungsrats ihre Motivation und ihr Selbstverständnis.  

TK-Posi­tion zur Pati­en­ten­sou­ve­rä­nität

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In unserer Mediathek finden Sie Infografiken rund um das Thema Gesundheitssystem:

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Gesundheitspolitik: Weichen stellen

Was sind die Handlungsfelder in der 20. Legislaturperiode? Mehr Infos dazu auf den  TK-Themenseiten