Die soziale Pflegeversicherung, 1995 eingeführt, zählt zu den Pflichtversicherungen und ist ein Spross der Sozialversicherung. In den Schutz der sozialen Pflegeversicherung sind alle gesetzlich krankenversicherten einbezogen. Diese sind automatisch bei der Pflegekasse ihrer gewählten Krankenkasse pflegeversichert. 

Seit 2017 ist das zweite Pflegestärkungsgesetz in Kraft. Ein Ziel der Reform war, Pflegebedürftige und ihre Angehörigen sowie die Pflegekräfte zu stärken. Zudem stand im Mittelpunkt den Zugang zu den Leistungen der Pflegeversicherung für Menschen mit Demenz zu vereinfachen. Ein Kernelement ist der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff und das darauf basierende  Begutachtungsverfahren, auf dessen Ergebnis entschieden wird, welchen Pflegegrad Antragssteller erhalten - und somit auf welche Leistungen sie Anspruch haben. Dabei werden körperliche, geistige und psychische Aspekte berücksichtigt. 

Der Film "Die Leistungen der TK-Pflegversicherung" informiert über die Leistungen der TK-Pflegeversicherung.

Video: Die TK-Pfle­ge­ver­si­che­rung im Über­blick

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Fünf Pflegegrade und das Begutachtungsverfahren

Ausschlaggebend für die Einschätzung der Pflegebedürftigkeit ist ein Begutachtungsverfahren. Die Begutachtung führt der Medizinische Dienst (MD) durch. Auf Basis dieses Gutachtens entscheidet die Pflegekasse dann über die Einstufung in einen von fünf Pflegegraden. Basis der Begutachtung sind sechs pflegerelevante Lebensbereiche. Diese werden in Module geordnet und unterschiedlich gewichtet: 

  1. Mobilität
  2. Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
  3. Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
  4. Selbstversorgung
  5. Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen
  6. Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte


Anhand von Beispielen erklärt der nachfolgende Film die Begutachtungssystematik.

Video: Pfle­ge­grade kurz erklärt

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Informationen zur Pflegeversicherung

Auf den Seiten von tk.de erhalten TK-Versicherte und ihre pflegenden Angehörige Informationen zur TK-Pflegeversicherung . Dort erfahren sie, welche Leistungen, Angebote und Ansprechpartner für sie die richtigen sind und wie sie eine Pflegeberatung erhalten können.