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Fragen und Antworten Ob jemand im Todesfall Organe spenden möchte oder nicht, ist eine sehr persönliche Entscheidung. Bei vielen Menschen wirft das Thema Fragen und Unsicherheiten auf. Wichtig ist deshalb, sich gut zu informieren. Louisa Bühler, Dres. Schlegel + Schmidt Medizinische Kommunikation GmbH
Warum informiert die TK zur Organspende?Die TK möchte Sie in Ihrer Entscheidungsfindung für oder gegen eine Organspende unterstützen und Sie motivieren, sich mit diesem wichtigen Thema zu befassen. Unser Tipp: Neben den Online-Informationsangeboten informiert die TK ihre Versicherten über die Kundenmagazine "MGZN" und "Das Magazin" auch regelmäßig zu medizinischen Themen wie etwa Organspende.Warum sollte ich meinen Willen schriftlich festhalten?Wenn Sie eine Entscheidung zum Thema Organspende getroffen haben, ist es sinnvoll, diese schriftlich festzuhalten. Ihre Entscheidung ist bindend - das bedeutet, sowohl Angehörige als auch behandelnde Ärzte und Ärztinnen sind verpflichtet, sich daran zu halten. Auf diese Weise können Sie also sicherstellen, dass im Todesfall in Ihrem Sinne gehandelt wird. Ihnen dürfen keine Organe und Gewebe entnommen werden, wenn Sie dem widersprochen haben. Darüber hinaus entlasten Sie mit einem schriftlichen Dokument im Ernstfall auch Ihre Angehörigen. Denn in einer solchen - ohnehin schmerzvollen - Situation kann es für sie sehr belastend sein, über eine Organspende zu entscheiden.Wie kann ich meine Entscheidung festhalten?Ob Sie im Falle eines Hirntods Organe spenden möchten oder nicht, können Sie auf unterschiedliche Weise schriftlich festhalten:Der Organspendeausweis : Die meisten Menschen nutzen einen Organspendeausweis, um ihre Entscheidung zu dokumentieren. Wenn Sie sich für einen Organspendeausweis entscheiden, sollten Sie diesen möglichst immer bei sich tragen - zum Beispiel im Geldbeutel. Andernfalls ist er im plötzlichen Todesfall möglicherweise nicht auffindbar.Das Organspende-Register : Seit 2024 ist es auch möglich, die Entscheidung für oder gegen eine Organspende elektronisch festzuhalten. Wie das geht, erfahren Sie im Artikel "Organspende-Register - so geben Sie Ihre Erklärung ab".Die Patientenverfügung : Ihren Willen zum Thema Organspende können Sie grundsätzlich auf jedem Schriftstück festhalten, sofern es eindeutig formuliert ist und Ihre Unterschrift enthält. Eine Patientenverfügung hat den Zweck, festzulegen, welche ärztlichen Behandlungen Sie wünschen, falls Sie selbst nicht mehr entscheidungsfähig sind. Dabei können Sie auch festlegen, ob Sie im Todesfall eine Organspende wünschen oder nicht.Gut zu wissen: Egal, auf welche Weise Sie Ihren Willen festhalten - Sie können ihn jederzeit anpassen, wenn Sie Ihre Meinung zum Thema ändern. Achten Sie jedoch darauf, dass sich Ihre Angaben in verschiedenen Dokumenten nicht widersprechen.Gilt mein Wille auch im Ausland?Wenn Sie sich im Ausland aufhalten und zu Tode kommen, gilt grundsätzlich die Organspende-Regelung des jeweiligen Landes. Trotzdem ist es ratsam, den eigenen Willen festzuhalten: Informieren Sie Angehörige über Ihre Entscheidung und tragen Sie einen Organspendeausweis bei sich - möglichst auch in der jeweiligen Landessprache.Was passiert, wenn ich keine Entscheidung treffe?Das Transplantationsgeset z regelt in Deutschland, dass niemand zu einer Entscheidung für oder gegen eine Organspende verpflichtet werden darf.Wenn Sie Ihren Willen zu Lebzeiten nicht schriftlich festhalten, werden im Todesfall die nächsten Angehörigen hinzugezogen. Ihr persönlicher Wille gilt dabei aber auch über Ihren Tod hinaus: Haben Sie sich mündlich gegenüber Angehörigen geäußert, ist auch dies bindend. Andernfalls entscheiden Ihre Angehörigen nach Ihrem mutmaßlichen Willen. Insbesondere wenn Sie zuvor nie darüber gesprochen haben, kann das sehr schwierig sein.Bekomme ich selbst schneller ein Spenderorgan, wenn ich einer Organspende zustimme?Nein. Die Stiftung Eurotransplant vermittelt Spenderorgane nach bestimmten, festgelegten Kriterien wie etwa Dringlichkeit und Erfolgsaussichten. Ob Sie selbst Organspender oder Organspenderin sind, hat darauf keinen Einfluss.Kann ich meine Entscheidung bei der TK registrieren lassen?Nein, das ist aus rechtlichen Gründen nicht möglich. Die TK darf nur Daten speichern, die sie benötigt, um ihren gesetzlichen Auftrag als Kranken- und Pflegeversicherung zu erfüllen. 
Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG) - organspende-info.de: Wichtige Voraussetzungen für eine Organspende sind Zustimmung zur Spende und Todesfeststellung, o. J. URL: https://www.organspende-info.de/organspende/voraussetzungen/  (abgerufen am: 27.02.2025).Bundesministerium für Gesundheit (BMG): Fragen und Antworten zum Thema Organspende, o. J. URL: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/praevention/organspende/faqs (abgerufen am: 27.02.2025).Deutsche Stiftung für Organtransplantation (DSO): Jahresbericht Organspende und Transplantation in Deutschland, 2023. URL: https://dso.de/SiteCollectionDocuments/DSO-Jahresbericht%202023.pdf (abgerufen am: 27.02.2025).
 
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