Lebendspende
In Deutschland benötigen mehr Menschen ein Spenderorgan, als durch verstorbene Organspender und Organspenderinnen zur Verfügung stehen. Manchmal ist dann auch eine Lebendspende möglich - sie ist jedoch an strenge Bedingungen geknüpft.
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Louisa Bühler, Dres. Schlegel + Schmidt Medizinische Kommunikation GmbHVoraussetzungenWenn eine lebende Person Organe oder Teile von Organen spendet, ist das ein besonderer Eingriff - denn für den Spender oder die Spenderin ist er nicht medizinisch notwendig. Zum Schutz aller Beteiligten legt das Transplantationsgesetz genau fest, welche Bedingungen erfüllt sein müssen, damit eine Lebendorganspende überhaupt infrage kommt.Die spendende Person muss volljährig und einwilligungsfähig sein. Sie muss zudem über den Eingriff aufgeklärt sein und diesem zugestimmt haben.Die empfangende Person muss auf der Warteliste für ein Spenderorgan stehen, denn eine Lebendspende ist nur erlaubt, wenn kein passendes Organ einer verstorbenen Person verfügbar ist.Die spendende und die empfangende Person müssen sich persönlich nahestehen, z. B. als Ehegatten, Geschwister oder Elternteil bzw. Kind - eine Verwandtschaft ist dabei aber nicht zwingend notwendig. Beide Personen müssen sich zudem einer speziellen Ethikkommission vorstellen, um zu gewährleisten, dass die Lebendorganspende auf freiwilliger Basis stattfindet.Welche Organe können gespendet werden?Eine Lebendorganspende ist grundsätzlich nur dann erlaubt, wenn die Lebensqualität der spendenden Person dadurch nicht wesentlich eingeschränkt wird - das ist nur bei wenigen Organen der Fall:Niere: In Deutschland leben etwa 100.000 nierenkranke Patienten und Patientinnen, die auf eine regelmäßige Dialyse angewiesen sind. Wenn kein Spenderorgan einer verstorbenen Person verfügbar ist, kommt manchmal eine Lebendspende infrage - denn ein gesunder Mensch benötigt nicht zwingend beide Nieren. Im Jahr 2022 stammte etwa ein Viertel aller Spendernieren von einer lebenden Person.Leber: Die menschliche Leber hat die Fähigkeit, in einem gewissen Maße nachzuwachsen. Das bedeutet, dass sie ihre Funktion in der Regel auch dann noch behält, wenn ein Teil entfernt und gespendet wird. Im Jahr 2022 stammten etwa sechs von 100 transplantierten Lebern aus einer Lebendspende.Es ist auch möglich, dass eine lebende Person Teile der Lunge, des Darms oder der Bauchspeicheldrüse spendet - das ist in Deutschland aber sehr selten.
Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG) - organspende-info.de: Bei der Leberlebendspende wird nur ein Teilstück der Leber entnommen, o. J. URL: https://www.organspende-info.de/lebendorganspende/leberlebendspende/ (abgerufen am: 27.02.2025).Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG) - organspende-info.de: Die Nierenlebendspende ist die am häufigsten durchgeführte Lebendorganspende, o. J. URL: https://www.organspende-info.de/lebendorganspende/nierenlebendspende/ (abgerufen am: 27.02.2025).Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG) - organspende-info.de: Vor einer Lebendorganspende müssen strenge Voraussetzungen erfüllt werden, o. J. URL: https://www.organspende-info.de/lebendorganspende/voraussetzungen/ (abgerufen am: 27.02.2025).Bundesministerium der Justiz: Gesetz über die Spende, Entnahme und Übertragung von Organen und Geweben (Transplantationsgesetz - TPG), Stand: 11.07.2022. URL: https://www.organspende-info.de/fileadmin/Organspende/01_Informieren/06_Gesetze_und_Richtlinien/03_Gesetze_und_Richtlinien/BZgA_Website_Organspende_Transplantationsgesetz_TPG.pdf (abgerufen am: 27.02.2025).Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BzgA) - organspende-info.de: Hintergrundinformationen Lebendspende, o. J. URL: https://www.organspende-info.de/fileadmin/Organspende/05_Mediathek/Redaktionsbaukasten/Hintergrundinformationen/BZgA_RBK_Infoformate_FAQ_Lebendspende.pdf (abgerufen am: 27.07.2025).Deutsche Gesellschaft für Nephrologie (DGN): Pressemeldung: In Deutschland stehen Dialyse und Nierentransplantation unter Druck, 2024. URL: https://www.dgfn.eu/pressemeldung/in-deutschland-stehen-dialyse-und-nierentransplantation-unter-druck.html (abgerufen am: 27.02.2025).
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