Hirntoddiagnostik
Bei einem Hirntod sind die gesamten Hirnfunktionen unwiderruflich ausgefallen. In Deutschland regelt die Richtlinie der Bundesärztekammer genau, mithilfe welcher Untersuchungen festgestellt wird, ob ein Mensch hirntot ist.
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Louisa Bühler, Dres. Schlegel + Schmidt Medizinische Kommunikation GmbHWie wird der Hirntod festgestellt?Haben Ärzte oder Ärztinnen den Verdacht, dass eine Person hirntot ist, prüfen sie zunächst, ob das Gehirn tatsächlich schwer geschädigt ist. Denn nur, wenn eine schwerste Hirnschädigung vorliegt und nicht stattdessen andere Ursachen die Symptome auslösen, darf die Hirntoddiagnostik fortgesetzt werden. Es gibt drei klinische Erscheinungen für einen Hirntod , die jeweils durch verschiedene Untersuchungen geprüft werden:Tiefe Bewusstlosigkeit (tiefes Koma): Befindet sich ein Mensch im tiefen Koma, reagiert er weder bewusst noch unbewusst auf äußere Reize. Deshalb testet der Untersucher oder die Untersucherin, ob eine Reaktion auf bestimmte Reize erfolgt - etwa, dass der Blutdruck ansteigt oder sich die Augen öffnen.Ausfall der Hirnstammreflexe: Reflexe laufen automatisch im Körper ab, ohne dass wir sie bewusst steuern können. Wenn ein Mensch hirntot ist, sind die Reflexe des Hirnstamms nicht mehr vorhanden. Das bedeutet beispielsweise, dass sich die Pupillen nicht verengen, wenn Licht auf das Auge trifft oder dass sich die Augenlider nicht schließen, wenn sich ein Objekt der Augenoberfläche nähert.Atemstillstand (Apnoe): Ein Hirntod hat zur Folge, dass ein Mensch nicht mehr selbstständig atmen kann. Besteht der Verdacht auf einen Hirntod, wird die betroffene Person zunächst künstlich beatmet, um die Organe weiterhin mit Sauerstoff zu versorgen und Kohlendioxid abzutransportieren. Bei der Hirntoddiagnostik prüfen die Ärzte und Ärztinnen dann, ob noch eine Eigenatmung einsetzt, wenn die künstliche Beatmung reduziert wird.Wenn alle klinischen Anzeichen für einen Hirntod erfüllt sind, wird geprüft, ob der Ausfall der Hirnfunktionen unumkehrbar ist. Je nach Art der Hirnschädigung wiederholen Ärzte oder Ärztinnen die durchgeführten Untersuchungen nach einer bestimmten Zeit oder ergänzen sie durch weitere apparative Tests.Gut zu wissen: In Deutschland legt nicht das Transplantationsgesetz , sondern die Bundesärztekammer fest, welche Untersuchungen bei der Hirntoddiagnostik erforderlich sind. Die Richtlinie basiert dabei immer auf dem aktuellen Stand der Medizin.Regeln bei der DiagnostikDen Hirntod müssen immer zwei Ärzte oder Ärztinnen unabhängig voneinander feststellen - erst dann gilt die Diagnose als gesichert. Doch nicht jeder Arzt und jede Ärztin ist berechtigt, zu prüfen, ob ein Mensch hirntot ist: Beide untersuchenden Personen müssen eine Facharztqualifikation vorweisen können, davon eine im Bereich der Neurologie oder Neurochirurgie. Zudem gelten bestimmte Anforderungen an die Berufserfahrung der Beteiligten. Das deutsche Gesetz legt fest, dass keine der beiden Personen an einer möglichen Organ- oder Gewebeentnahme beteiligt sein darf . Die Ergebnisse der Hirntoddiagnostik werden immer schriftlich protokolliert und für mindestens 30 Jahre aufbewahrt.Bei Kindern bis zum 14. Lebensjahr gelten darüber hinaus zusätzliche Anforderungen.
Welche Rechte haben Angehörige?Die Nachricht, dass ein Mensch hirntot ist, ist für Angehörige in der Regel sehr belastend. Manchmal kommen Zweifel auf, ob die Diagnose wirklich sicher ist oder doch andere Ursachen dahinterstecken. Dabei ist es wichtig zu wissen, dass die durch die Richtlinie vorgeschriebenen Untersuchungen ähnliche Zustände (beispielsweise ein Locked-in-Syndrom oder Wachkoma) eindeutig ausschließen. Angehörige haben jedoch das Recht, bei der Hirntoddiagnostik vor Ort zu sein. Sie dürfen auf Wunsch auch die Protokolle einsehen und diese mit Dritten besprechen.
Brandt, S.; Angstwurm, H. et al.: The Relevance of Irreversible Loss of Brain Function as a Reliable Sign of Death. Dtsch Arztebl Int. 2018/115 (41), S. 675-681.Bundesärztekammer (BÄK): Richtlinie für die Regeln zur Feststellung des Todes, 24.06.2022. URL: https://www.bundesaerztekammer.de/fileadmin/user_upload/BAEK/Themen/Medizin_und_Ethik/RichtlinieIHA_FuenfteFortschreibung.pdf (abgerufen am: 27.02.2025).Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG) - organspende-info.de: Hirntoddiagnostik: Feststellung des unumkehrbaren Ausfalls der gesamten Hirnfunktionen, o. J. URL: https://www.organspende-info.de/organspende/hirntod/hirntoddiagnostik/ (abgerufen am: 27.02.2025).Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BzgA) - organspende-info.de: Broschüre: Was ist der Hirntod? 2024. URL: https://dgni.de/fileadmin/media/DGNI_GS/docs/forschung/Hirntod-Broschuere-bzga.pdf (abgerufen am: 27.02.2025).DocCheck Flexikon: Hirntod, 18.08.2024. URL: https://flexikon.doccheck.com/de/Hirntod (abgerufen am: 27.02.2025).
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