Europäisches Ein- und Ausreisesystems (EES)
Deutschland führt das neue Entry-Exit-System (EES) schrittweise an seinen Luft- und Seeaußengrenzen ein. Das System erfasst die Ein- und Ausreise von Drittstaatsangehörigen digital und ersetzt die Passstempel.
Das neue europäische Ein- und Ausreisesystem (Entry-Exit-System, kurz EES) erfasst zentral und digital die Ein- und Ausreise von Drittstaatsangehörigen. Ziel ist es, die Kontrollen an den EU-Außengrenzen zu modernisieren, transparenter zu machen und die zulässige Aufenthaltsdauer besser zu überwachen.
Deutschland nimmt das System seit dem 12. Oktober 2025 schrittweise in Betrieb. Den Anfang machen die Flughäfen Düsseldorf, Frankfurt am Main und München.
Die Europäische Kommission hat für die stufenweise Einführung an allen Luft- und Seeaußengrenzen den Zeitraum vom 12. Oktober 2025 bis zum 9. April 2026 festgelegt.
Wen betrifft das EES?
Das EES gilt für Drittstaatsangehörige, die für Kurzaufenthalte in den Schengen-Raum ein- und ausreisen. Dazu zählen zum Beispiel Geschäftsreisende, die nicht die Staatsangehörigkeit eines EU-/EWR-Staates oder der Schweiz besitzen.
Erfasst werden insbesondere Personen, die:
- Drittstaatsangehörige sind und
- visumfrei einreisen oder ein Kurzaufenthaltsvisum nutzen und
- sich höchstens 90 Tage innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen im Schengen-Raum aufhalten dürfen.
Gut zu wissen:
Für EU-Bürger:innen sowie für Staatsangehörige des EWR und der Schweiz ändert sich durch das EES nichts.
Tipp für Unternehmen:
Weisen Sie Ihre Beschäftigten aus Drittstaaten darauf hin, dass es insbesondere zu Beginn der Einführung des EES zu längeren Wartezeiten an den Grenzkontrollen kommen kann. Dies gilt vor allem für Vielreisende, deren Daten beim ersten Grenzübertritt neu erfasst werden müssen.
Welche Daten erfasst das EES?
Beim Grenzübertritt werden künftig folgende Daten digital erfasst und gespeichert:
- Alphanumerische Daten
- z. B. Name, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit, Passnummer
- Biometrische Merkmale
- vier Fingerabdrücke
- ein Gesichtsbild (Foto)
- Grenzübertrittsdaten
- Zeitpunkt der Einreise und Ausreise
- Ort der Einreise und Ausreise (Grenzübergang)
Die digitale Speicherung dieser Informationen ersetzt die bisherigen Stempel im Pass.
Dadurch wird es möglich,
- die zulässige Aufenthaltsdauer automatisiert zu berechnen,
- Überziehungen der 90-Tage-Grenze im 180-Tage-Zeitraum zu erkennen und
- Identitätsbetrug zu erschweren, da die biometrischen Daten klar einer Person zugeordnet werden.
Hintergrund: "Intelligente Grenzen"
Das EES ist Teil des EU-Pakets "Intelligente Grenzen" (Smart Borders). Mit diesem Paket werden verschiedene IT-Systeme aufgebaut, um die Außengrenzen des Schengen-Raums moderner und sicherer zu machen.
Dazu gehört auch das geplante Reisegenehmigungssystem ETIAS . ETIAS soll zukünftig für bestimmte visumfreie Drittstaatsangehörige verpflichtend werden und die Sicherheitsüberprüfung bereits vor der Reise unterstützen.
Die Systeme verfolgen u. a. folgende Ziele:
- Erhöhung der Sicherheit an den EU-Außengrenzen
- bessere und schnellere Kontrollen durch digitale Verfahren
- vereinfachte Reiseabläufe, z. B. durch automatisierte Grenzkontrollen
- bessere Nachvollziehbarkeit von Ein- und Ausreisedaten
Tipp: Auf der offiziellen Seite der Europäischen Union zum EES finden Sie FAQ (Englisch) über das System.