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Das neue EES erfasst zentral und digital die Ein- und Ausreise von Drittstaatsangehörigen.

Bis zum 9. April 2026 soll es an allen Luft- und Seeaußengrenzen Deutschlands bzw. in den Schengen-Ländern zum Einsatz kommen.

Wen betrifft das EES?

Das System gilt für Drittstaatsangehörige, die für Kurzaufenthalte (max. 90 Tage) in den Schengen-Raum ein- und ausreisen - egal ob mit Visum oder visumfrei.

Gut zu wissen: Für EU-Bürger:innen ändert sich nichts.

Tipp: Weisen Sie Ihre Beschäftigten aus Drittstaaten darauf hin, dass es zum Start von EES zu längeren Wartezeiten bei der Einreise kommen kann.

Welche Daten erfasst das EES?

Beim Grenzübertritt werden folgende Daten gespeichert:

  • alphanumerische Daten (z. B. Name, Geburtsdatum, Passnummer)
  • biometrische Merkmale (4 Fingerabdrücke, Gesichtsbild)
  • Zeitpunkt und Ort der Ein- und Ausreise

Die digitale Speicherung ersetzt die Stempel im Pass. Gleichzeitig ermöglicht sie eine automatisierte Kontrolle der zulässigen Aufenthaltsdauer.

Hintergrund: "Intelligente Grenzen"

Das EES ist Teil des EU-Pakets "Intelligente Grenzen" (Smart Borders). Dazu gehört auch das geplante Reisegenehmigungssystem ETIAS . Gemeinsam sollen die Systeme für mehr Sicherheit, bessere Kontrollen und reibungslosere Reisen sorgen.

Tipp: Auf der offiziellen Seite der Europäischen Union zum EES finden Sie FAQ (Englisch) über das System.

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