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Startseite TK-Service Ausland A1-Bescheinigung bei Entsendungen Wie beantragen Arbeitgeber die A1-Bescheinigung?
Wie beantragen Arbeitgeber die A1-Bescheinigung? Der A1-Antrag wird elektronisch gestellt - entweder über eine Entgeltabrechnungssoftware oder über das SV-Meldeportal. Ihr Antrag wird an den zuständigen Sozialversicherungsträger übermittelt. Werden die Voraussetzungen für die A1-Bescheinigung erfüllt? Dann wird sie Ihnen online zugestellt.
Schnellzugriff SV-Meldeportal
A1-Antrag über SV-Meldeportal: Schritt-für-Schritt-AnleitungWie Sie den A1-Antrag über das SV-Meldeportal stellen, erklären wir in 6 Schritten:  Anleitung: A1-Antrag im SV-Meldeportal Beamte und Beamten gleichgestellte Personen Seit 2021 gilt auch für Beamte und gleichgestellte Personen: Bei Entsendungen ins EU-Ausland ist das elektronische A1-Antragsverfahren verpflichtend.Selbstständige Seit 2022 gilt auch für Selbstständige: Bei Entsendungen ins EU-Ausland ist das elektronische A1-Antragsverfahren verpflichtend.
Gut zu wissen: Selbstständige brauchen für den A1-Antrag kein ELSTER-Organisationszertifikat. Seit Januar 2024 können sie sich über das BundID-Konto beim SV-Meldeportal anmelden. Wie das geht, erklärt die ITSG im Video:  Registrierung mit der BundID (YouTube-Video) .
Was ist das BundID-Konto?Das BundID-Konto ist ein zentrales Konto für Privatpersonen, damit diese sich für alle ihre Online-Anträge identifizieren können. Wer sich ein solches Konto einrichten möchte, kann dies über einen Benutzernamen mit Passwort, einen Online-Ausweis, ein ELSTER-Privatzertifikat oder eine europäische ID tun.Infos zur Nutzung des BundID-Kontos finden Sie auf den Seiten Bundesinnenministeriums. Und weitere Infos zu vorübergehenden selbstständigen Tätigkeiten im Ausland erhalten Sie auf der Seite der DVKA.Entsendungen von Drittstaatsangehörigen nach Dänemark, Liechtenstein, Island oder NorwegenFür Entsendungen von Drittstaatsangehörigen nach Dänemark, Liechtenstein, Island oder Norwegen nutzen Sie bitte unseren Antrag auf Entsendung für Drittstaatsangehörige ( PDF, 997 kB) .Wir prüfen für Ihr Unternehmen, ob es eine Entsendung ist und informieren Sie so bald wie möglich über das Ergebnis.Entsendungen von Drittstaatsangehörigen in die SchweizFür Entsendungen in die Schweiz beantragen Sie ab dem 1. Januar 2026 die Entsendebescheinigung elektronisch - entweder über das SV-Meldeportal oder ein systemgeprüftes Entgeltabrechnungsprogramm. Gut zu wissen: In der Regel erhalten Sie innerhalb von 3 Arbeitstagen eine elektronische Rückmeldung von der zuständigen Krankenkasse.Mehr Infos zum Antrag finden Sie in folgendem Artikel:
Entsendung ins Ausland Entsendung ins EU-Ausland: Wann eine Posted-Worker-Notification Pflicht ist
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